Liste der mutigen Kommunal- und Gerichtsentscheide in der Schweiz
und im Fürstentum Liechtenstein gegen den Bau von Mobilfunkantennen
 
 

Stand 4. Oktober 2008

 

Im Jahr 1999 


Der Gemeinderat von Bubikon/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunkanlage der Firma Orange SA auf dem alten Schulhaus ab, da sich die Anhaltspunkte für gesundheitliche Schädigungen durch solche Sendeanlagen mehren. (Zürcher Oberländer, 17. 3.1999)

Der Gemeinderat von Fehraltorf/ZH verweigert die Bewilligung für den Bau einer Mobilfunkantenne der Firma Orange SA aus Gesundheitsgründen. (ZO, 2.7.99)

Der Gemeinderat von Unterentfelden/AG lehnt den Bau einer geplanten Natelantenne ab. (Aargauer Zeitung, 16.9.99)

Der Gemeinderat von Bubikon/ZH verweigert der Firma Orange SA, gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes, die Bewilligung für den Bau einer Mobilfunkantenne beim Bahnhof. (ZO, 23.9.99)

Die Genfer Kantonsregierung erlässt von sich aus ein strengeres Reglement, nach welchem auch für private Balkone und Terrassen die 10x strengeren Anlagegrenzwerte angewendet werden müssen, da sie diese Orte – im Unterschied zu Bundesrat und Bundesgericht (!) – ebenfalls als Orte mit empfindlicher Nutzung betrachtet.

Thun/BE: Der Gemeinderat von Thun beschloss in diesem Jahr, für Antennenbaugesuche auf gemeindeeigenen Bauten wie Schul- und Verwaltungsgebäuden keine Baubewilligungen mehr zu erteilen. (46. Rundbrief von Gigaherz)

 

 

Im Jahr 2000


Krummenau/SG:
Der Gemeinderat spricht sich gegen eine Mobilfunkantenne direkt oberhalb des Dorfes Ennetbühl aus. (St. Galler Tagblatt, 6. Febr. 2004)

Emmen/LU: Der Emmer Gemeinderat verweigerte am 15. März der Firma Orange Communications SA die Baubewilligungen für zwei Mobilfunkantennen, „obwohl die gesetzlichen, materiellen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind.“ Die eine war geplant auf dem Dachgeschoss des Hochhauses Benziwil 25, - wogegen sich über 700 Einwohner/innen mit Einsprachen wehrten - und die andere auf dem Dach des Shopping Centers. Der Emmer Gemeindeammann Tony Maeder begründete diese Entscheide folgendermassen: „Es geht uns um den Schutz der Bevölkerung. Dies ist wichtiger als irgendwelche kommerziellen Interessen.“ (NLZ, 31. März 2000)

Der Gemeinderat von Küttigen/AG lehnt im Mai 2000 die Erstellung einer Mobilfunkantenne ab, weil ihm die Gesundheit der Bevölkerung am Herzen liegt. (Rundbrief, Juni 2000 von Gigaherz)

In Zuzgen/AG hat die Swisscom ihr Antennen-Baugesuch zurückgezogen, nachdem im Juni nebst der Bevölkerung auch der Gemeindeammann befand, man müsse nicht in den Häusern mobil telefonieren können. Es könne jedem zugemutet werden, dafür ins Freie zu treten. (Rundbrief, Juni 2000 von Gigaherz)

Der Gemeinderat von Thalwil/ZH lehnt den Bau  einer Mobilfunkantenne auf dem Werkhof ab. (TA, 29.8.2000)

 

 

 

Im Jahr 2001

 


Mönchaltorf/ZH: Der Gemeinderat lehnte im Juni das Baugesuch der Fa. Orange SA ab, deren bestehende Mobilfunkantenne zur UMTS-Technik auszubauen mit der Begründung, es sei nicht bewiesen, dass die Strahlung, die die Mobilfunkantenne verströme, unschädlich sei. Ausserdem würde ein solches „Aufmotzen“ der Antennenanlage kein Grundbedürfnis decken. (Zürcher Oberländer, 8. August 2003)

Die Gemeindeversammlung von Vella/GR lehnt am 24. August 2001 den Bau einer von Sunrise am Rand der Landwirtschafts-Schutzzone geplanten Mobilfunk-Anlage mit 55:0 Stimmen ab(!) (Info-Blatt der Bürgerwelle Schweiz)

In Siat/GR wurde eine von der Firma Orange SA geplante Mobilfunkantenne mittels Sammeleinsprachen mit ca. 90 Unterschriften (von 144 Stimmberechtigten) im Sommer 2001 gebodigt. (Infoblatt der Bürgerwelle Schweiz)

Der Gemeinderat von Wängi/TG lehnte – entgegen dem Entscheid des Amtes für Raumplanung des Kantons Thurgau – ein Gesuch der Firma Orange SA um Aufrüstung einer bestehenden Mobilfunkantenne für den UMTS-Betrieb aus gesundheitlichen Bedenken ab. (Gigaherz, 27.11.01)

Der Gemeinderat von Dornach/SO lehnt den Bau weiterer Mobilfunkantennen strikte ab. (Rundbrief  der Schweiz. IG Elektrosmog-Betroffener Gigaherz, Dezember 2001)

Der Gemeinderat von Triesen/FL lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne ab, da er die Schädlichkeit des Mobilfunks als erwiesen erachtet und sich bei seinem Entscheid auf das Urteil des österreichischen Bundesgerichts im Fall W.-D. Rose stützt. Dieses hatte letzterem ausdrücklich erlaubt, seine Aussagen zur Schädlichkeit des Mobilfunks weiterhin zu verbreiten, da die klagende Mobilfunk-Betreiberin Max.Mobil nicht im Stande war, das Gegenteil zu beweisen. (Gigaherz Rundbrief, Dez. 2001)

 

 

 

 

 

Im Jahr 2002

 
   

Das Genfer Kantonsgericht entschied zu Gunsten der Einsprecher und gegen die Errichtung einer Mobilfunkantenne in der Gemeinde Avusy/GE. (Gigaherz Rundbrief, Feb. 02)

Die Gemeinde Genestrerio/TI lehnt an einer Urnen-Abstimmung den Bau einer Mobilfunkantenne auf dem Gemeindegebiet ab. (Gigaherz, 16.2.02)

Die Burgergemeinde von Biezwil/SO hat in einer Abstimmung die Zurverfügung-stellung von Land für eine Mobilfunkanlage beim Schützenhaus verweigert. (Rundbrief Gigaherz, Mai 02)

Der Stadtrat von Bülach/ZH lehnt die Errichtung einer Mobilfunkanlage durch die Firma Orange SA auf einem städtischen Grundstück bei der Stadthalle ab. (Rundbrief Gigaherz, Mai 02)

Der Gemeinderat von Hilterfingen/BE lehnt 2 Baugesuche für die Errichtung von Mobilfunkantennen durch die Firma Orange SA ab, „da sich gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Elektrosmog ergeben könnten.“ (Rundbrief Gigaherz, Mai 02)

In Küttigen/AG wurde nach einem Augenschein durch das zuständige Gericht der Bau einer Mobilfunkanlage wegen Beeinträchtigung des Ortsbildes abgelehnt (!). (Rundbrief Gigaherz, Mai 02)

Ebnat-Kappel/SG: Der Gemeinderat lehnt das Gesuch der Firma Orange SA für die Montage einer Mobilfunkantenne auf dem Swisscom-Mast in der Ganten – nach vielen eingetroffenen Einsprachen – aus Gründen des Heimatschutzes ab. (St. Galler Tagblatt, 7. Febr. 2004)

Der Gemeinderat von Gossau/ZH lehnt im Mai das Baugesuch der Swisscom AG für den Bau einer Mobilfunk-Sendeantenne im Ortszentrum ab, da „die dort lebenden Menschen einer erheblichen und gesundheitsschädigenden Strahlenbelastung ausgesetzt würden.“ (ZO vom 25. Jan. 2003)

Die Gemeinde Oberhofen/BE lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne ab wegen Verletzung des Denkmalschutzes (!). (Rundbrief Gigaherz, Juni 2002)

Der Abt des Klosters Einsiedeln, zu dem auch das Napoleonschlösschen Sonnenberg bei Stettfurt/TG gehört, verweigerte der Firma Orange SA die Einwilligung, auf dem Schloss eine Mobilfunk-Anlage zu errichten mit der Begründung, er wolle diesen Ort als Erholungsgebiet erhalten (!). (Rundbrief Gigaherz, Juni 2002)

Die Firma Orange SA wird verpflichtet, ihre illegal errichteten Mobilfunk-Anlagen in Biel, in La Neuveville und auf dem Hirschberg im Appenzell abzubrechen. (Gigaherz, 6.7.2002)

Stadt Zürich: Der Zürcher Stadtrat beschloss am 2. Oktober 2002, „weiterhin einer dauernden Errichtung einer Mobilfunkantenne auf einem Grundstück im Eigentum der Stadt Zürich nicht zuzustimmen, wenn diese auf ein Schulhaus, ein Spital, ein Alters- oder Krankenheim oder einen Spielplatz bzw. auf ein städtisches Grundstück zu stehen käme, auf dem oder in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sich solche Gebäude oder Einrichtungen befinden.“ (Medienmitteilung vom 2. Oktober 2002)

Stadt Basel: In der Stadt Basel gilt seit November 2002 auf allen Gebäuden der Stadt ein Baustopp für Mobilfunkantennen. (Thalwiler Anzeiger, 7. Dezember 2004)

Die Gemeinde Egg/ZH begründet die Ablehnung der Errichtung einer Mobilfunkantenne damit, dass anzunehmen ist, die Anlage habe auch innerhalb der eingehaltenen Immissions-Grenzwerte eine biologische Wirkung auf Mensch und Umwelt (!) (Rundbrief Gigaherz, Nov. 2002)

Die Gemeinde Maur/ZH lehnt ein Mobilfunk-Antennenprojekt ab wegen der Nähe zu einer Kinderkrippe. (Rundbrief Gigaherz, Nov. 2002)

Die Gemeinde Seengen/AG lehnt ein Mobilfunk-Antennenprojekt aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab. (Rundbrief Gigaherz, Nov. 2002)

Die Burgerversammlung der Gemeinde Schwarzenburg/BE hat mit über 80 % der Stimmenden am 23. November 2002 beschlossen, dem Mobilfunk-Betreiber Sunrise kein Land zum Betrieb einer Mobilfunk-Basisstation zur Verfügung zu stellen. (Gigaherz, 24. Nov. 2002)

Der Gemeinderat von Grüningen/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunk-Antenne ab zwecks vorsorglicher Vermeidung einer elektromagnetischen Belastung der Bewohner/innen. (Rundbrief Gigaherz, Nov. 2002)

Der Gemeinderat von Volketswil/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne ab, da er damit kein gesundheitliches Risiko für die Bewohner/innen eingehen will. (Rundbrief Gigaherz, Nov. 2002)

Der Gemeinderat von Fehraltorf/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab. (Rundbrief Gigaherz, Nov. 2002)

Boniswil/AG: Das im September von der Firma Orange SA eingereichte Baugesuch für den Bau einer Mobilfunkantenne wurde vom Gemeinderat aufgrund der Einsprachen von Anwohner/innen abgelehnt. (39. Rundbrief Gigaherz)

Die Gemeinde Belp/BE steht im Prozess gegen Swisscom, da gemeinsam mit rund 650 Einwohner/innen, der Gemeinderat sowie die Baukommission der Gemeinde eine grosse, von Swisscom geplante Mobilfunk-Antenne in ihrem Säget-Quartier nicht hinnehmen wollen. (Gigaherz, 24. Nov. 2002)

Die Gemeindeversammlung von Zunzgen/BL hat den Gemeinderat verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Bau einer Mobilfunk-Anlage durch die Firma Orange SA auf der Garage Stauffenegger zu verhindern. (Gigaherz, 24. November 2002)

Gelterkinden/BL: Die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2002 beschloss, gegen die geplante Mobilfunkantenne der Firma Orange SA an der Rünenbergerstrasse Einsprache zu erheben.

In der Gemeinde Muri-Gümligen/BE ist beabsichtigt, die Gemeinde-Ordnung so zu ändern, „dass die Errichtung neuer sowie die Erweiterung und Verstärkung bestehender Mobilfunk-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden“ in die Kompetenz der Stimmberechtigten fällt. (Gigaherz, 13. Dez. 2002)

Das Appellationsgericht der Stadt Basel hat in zwei Fällen Beschwerden gegen geplante Mobilfunkantennen der Firma Orange SA gutgeheissen, indem sie private Balkone, Terrassen und Kinderspielplätze als Orte mit empfindlicher Nutzung bezeichnete und damit der viel strengeren Grenzwertsetzung unterstellte.

 

 

 

Im Jahr 2003 

Der Gemeinderat von Weisslingen/ZH lehnt den Bau einer Mobilfunk-Antenne der Firma Orange SA aus Gründen der Einordnung in die ländliche Umgebung ab. (Zürcher Oberländer, 24. Jan. 2003)

Der Gemeinderat von Lugano-Paradiso/TI genehmigt aus Gründen des Gesundheitsschutzes keine Mobilfunk-Antennen. (Gigaherz Rundbrief, Febr. 2003)

Gossau/ZH: Nachdem der negative Entscheid des Gemeinderates gegen den Bau einer Mobilfunkanlage der Swisscom AG im Dorfzentrum durch die Baurekurskommission des Kantons Zürich aufgehoben wurde, rekurriert nun der Gemeinderat seinerseits beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich; unter anderem, weil „die Grenzwerte weitgehend willkürlich festgelegt worden sind“ und „weil es nicht nötig ist, im stark bewohnten Gebiet des Ortszentrums im Umkreis von ca. 100 m nebst einer bestehenden Mobilfunk-Sendeanlage der Firma Orange SA auch noch eine von der Swisscom AG zu betreiben.“ (ZO  25. Jan. 2003)

Wil/SG: Die Baukommission der Stadt Will hat das Baugesuch der Fa. Orange SA für die Erstellung einer Telekommunikationsanlage in der dreigeschossigen Wohn-Gewerbe-Zone an der Konstanzerstrasse 71 abgelehnt, da „die Berechnungen (der Strahlenbelastungen) nicht gemäss den Vollzugsempfehlungen (des BUWAL) vorgenommen wurden“ und weil „das Wohlbefinden und die Wohnqualität der angrenzenden Wohnquartiere eingeschränkt würde, zumal die Antenne von allen Seiten sehr gut einsehbar wäre und in unmittelbarer Nähe bzw. inmitten bestehender Wohnquartiere zu stehen käme.“ (St. Galler Tagblatt, 12. März 2003)

Hittnau/ZH: Der Gemeinderat begründet die Verweigerung einer Bewilligung für das Aufstellen einer Kommunikationsanlage für Mobilfunk in Oberhittnau durch die Firma Orange SA mit möglichen gesundheitsschädigenden Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Der Gemeinderat sei den Hittnauern verpflichtet und müsse sich darum nach deren Willen richten. Und dieser sei mit einer dem Gemeinderat eingereichten Petition, von 475 BewohnerInnen unterzeichnet, klar geäussert worden.
(ZO, 4. April 2003)

Büsingen/D bei Schaffhausen: Nachdem auf ein Gesuch der Swisscom Mobile, auf dem Gemeindegebiet von Büsingen eine Mobilfunkanlage aufzustellen, sich viele besorgte Bürgerinnen und Bürger schriftlich und telefonisch beim Bürgermeister G. Lang gemeldet und auf die Gefahren hingewiesen hatten, die von der Strahlung ausgehen würden, beschloss der Gemeinderat, dass er die Aufstellung einer Mobilfunkanlage auf dem Gemeidegebiet nicht unterstützen wird. (Schaffhauser Nachrichten 16.April 2003)

Gurnigel/BE: Nach der ersten Instanz lehnte nun auch das fünfköpfige Verwaltungsgericht des Kantons Bern im April einstimmig das Baugesuch der Orange SA für die Errichtung einer 30 Meter hohen Mobilfunk-Sendeanlage ab. Dies aus Gründen des Moor-Landschaftsschutzes und weil es hier nicht notwendig sei, das Mobiltelefonieren zu gewährleisten. (Rundbrief Gigaherz, 5. Mai 2003)

Appenzell: Die zuständige Standeskommission lehnte das Baugesuch für die Errichtung einer Mobilfunkantenne beim Bahnhof ab, da sie diese nicht als Baute betrachtet, die dem öffentlichen Interesse dient und daher in dieser Zone für öffentliche Bauten als nicht zonenkonform gilt. (Tagblatt vom 7.5.2003).

Gossau/ZH: Die Hochbaukommission des Gemeinderates gelangt an das Bundesgericht, um eine Swisscom-Mobilfunkantenne im Ortszentrum zu verhindern. Dies u. a., weil die NIS-Verordnung des Bundesrates dem Umweltschutzgesetz widerspreche und weil die Messungen des BAKOM im österreichischen Salzburg belegen würden, „dass es technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sei, ein Mobilfunknetz mit bedeutend geringeren Strahlenbelastungen zu betreiben als mit den von der schweizerischen Verordnung zugelassenen.“
(Zürcher Oberländer, 11. Juli 2003)

Heiden/AR: Die politische Gemeinde erhob –nebst Pro Natura St. Gallen-Appenzell–Einsprache gegen die geplante Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem landschaftlich wertvollen und daher schutzwürdigen Freudenberg.

Mönchaltorf/ZH: Der Gemeinderat lehnt das Gesuch der Swisscom AG ab, deren Mobilfunkantenne in der Langmatt für die UMTS-Technik aufzurüsten. Dies mit derselben Begründung, mit der sie im Jahre 2001 dasselbe „Aufmotzen“ einer Orange-Mobilfunkantenne abgelehnt hatte und weil im vorliegenden Fall, nur 37 Meter von der Antenne entfernt, eine Wohnüberbauung liege. (Zürcher Oberländer, 8. August 2003) 

Meilen/ZH: Gegen das von der Firma Orange Communications SA eingereichte Baugesuch für die Errichtung einer Mobilfunkantenne an der Toggweilerstrasse (Landwirtschaftszone) wurden der Baubehörde rund 50 Begehren um die Zustellung der baurechtlichen Entscheide sowie eine Petition mit über 700 Unterschriften eingereicht. Nachdem die zuständige kantonale Behörde der Gesuchstellerin mitgeteilt hatte, dass für den vorgesehenen Standort keine Bewilligung in Aussicht gestellt werden kann, zog die Firma Orange SA ihr Baugesuch zurück.
(Website der Gemeinde, 29. August 2003)

Wolfhalden/AR: Der Gemeinderat entschied, das Gesuch der Fa. Orange, an den Gebäuden des Altersheims Wüschbach Mikrozellen für den Mobilfunkverkehr zu installieren, nicht zu bewilligen. Dies wäre weder mit den Interessen der Pensionär/innen noch der Gemeinde als Betreiberin des Heimes vereinbar.
(St. Galler Tagblatt, 15. September 2003)

Oberentfelden/AG: Der Gemeinderat lehnt das Baugesuch der Swisscom AG für eine GSM- und UMTS-Sendeantenne auf dem Gebäude der Firma TopTip (Coop) ab. Die Ablehnung erfolgte nach zahlreichen Einsprachen aus der Bevölkerung aus gesundheitlichen Erwägungen.
(Rundbrief Gigaherz, 20. September 2003)

Wuppenau/TG: Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wies die Beschwerde der Firma Orange gegen die Vorinstanz ab, an zwei Standorten in unmittelbarer Nähe des Schulhauses Mobilfunkantennen zu errichten. Damit wurde die Einsprache von Anwohner/innen und des Schulrates auch von der zweithöchsten richterlichen Instanz (unseres Landes) gestützt.
(Rundbrief Gigaherz, 20. September 2003)

Au/SG: Der Gemeinderat stellt sich hinter 80 Einsprecher/innen und lehnt das Gesuch für den Bau einer Mobilfunk-Antenne der Firma Orange Communications SA auf dem Gebäude der Firma Paul Schilling AG ab.
Das Bauprojekt sei zwar zonenkonform und erfülle die umweltschutzrechtlichen Voraussetzungen bezüglich elektromagnetischer Strahlung, doch unter dem Aspekt der Vorsorge könne das Bauvorhaben nicht bewilligt werden.

Wolfhausen/ZH: Der Gemeinderat Bubikon verweigert der Firma Sunrise, TDC Schweiz AG, die Bewilligung für eine Mobilfunkantenne auf der Zimmereihalle der Karl Wey AG, weil die Bestimmungen der sogen. NIS-Verordnung nicht eingehalten werden.

Nunningen/SO: Das Solothurner Baudepartement hat einem Antennenbauprojekt der Firma Sunrise/TDC die Zustimmung verweigert, nachdem sich Einwohner/innen mit zahlreichen Unterschriften dagegen gewehrt hatten. Es handelt sich um einen Standort in der Jura-Schutzzone, und eine Ausnahmeregelung sei dafür nicht gerechtfertigt.(Rundbrief Gigaherz, 31. Oktober 2003)

Balm bei Günsberg/SO: Mit Befremden nahm der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. November 2003 Kenntnis von der geplanten Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Sportplatz beim Schulhaus. Aus dem Sitzungsprotokoll: „Da auch unsere Kinder davon betroffen wären, wird der Gemeinderat eine Ueberprüfung bzw. Aufhebung dfieses Standorts beantragen. In einem weiteren Schreiben sollen zudem die Einwohner/innen von Balm gebeten werden, bei Anfragen von Mobilfunkantennen-Betreibern für Standorte auf unserem Gemeindegebiet den Gemeindepräsidenten bzw. die Gemeindeverwaltung zu informieren.“ (Sitzungsprotokoll vom 17. November 2003)

Gurnigel/BE: Gegen Ende Jahr wies nach dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern nun auch das Bundesgericht die Beschwerde der Firma Orange SA ab und stellte sich damit gegen die Errichtung einer 30m hohen Mobilfunkantenne in der Moorlandschaft Gurnigel/Gantrisch.
Nach Ansicht des Bundesgerichts würde eine solche Nutzung den Eigenheiten und Bedingungen dieser „Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung“ widersprechen. Zudem ist die Antenne für die tel. Grundversorgung in der Moorlandschaft nicht erforderlich. (Zeitschrift UMWELT d. BUWAL, Nr. 1/2004)

Pratteln/BL: Nach Auffassung des Kantonsgerichts BL müssen Mobilfunkantennen als Dachaufbauten betrachtet werden, die dem Zonenrecht von Gemeinden entsprechen müssen. Kantonsrichter Stefan Schulthess erklärte, dass der vorgesehene Standort der Orange-Mobilfunkantenne in der Wohnzone W3 liegt, in der drei Vollgeschosse und ein zusätzliches Attikageschoss gestattet sind. Dachaufbauten seien in dieser Zone überhaupt nicht zugelassen. Die Bewilligung einer Mobilfunkantenne komme deshalb allein schon aus zonenrechtlichen Gründen nicht in Frage. (Gigaherz, 18. Dez. 2003)

Steckborn/TG: Die vor 4 Jahren durch die Swisscom AG provisorisch in Betrieb genommene und seither stark umstrittene Kommunikationsanlage, ein sogenannter „mobiler Natel-D-Container“ beim Schützenhaus, muss geschlossen und abgebrochen werden. „Die nachträgliche Baubewilligung ... wird verweigert“. Dies beschloss das Departement für Bau und Umwelt (DBU) laut ihrem Schreiben vom 18. Dezember 2003. Gemäss Stadtammann Thomas Baumgartner würde der Stadtrat  damit die Interessen der Anwohner/innen höher gewichten als die “Abdeckungs-philosophie der Swisscom AG“.
(St. Galler Tagblatt, 20. Dezember 2003)

Horw/LU: Der Gemeinderat lehnt das Gesuch der Firma Sunrise ab, ihre bestehende GSM-Mobilfunkantennenanlage auf UMTS auszubauen. In der Begründung heisst es u. a., dass das „Gefahren- und Schädigungspotenzial wissenschaftlich weder nachgewiesen noch ausgeschlossen ist“ und, dass der Gemeinderat einerseits der Rechtsordnung verpflichtet sei, andrerseits aber auch die Interessen der Einwohnerschaft wahren und jeden Schaden von ihr abwenden müsse.
Die gesundheitliche Vorsorge in der Gemeinde Horw sei wichrtiger, als der aus der Sicht der Mobilfunkbetreiber optimale geografische Antennenstandort und dessen Erweiterung.
(Gigaherz, 25. Dezember 2003 und K-Tipp, 5. Mai 2004)

   
 

 

 

Im Jahr 2004

   

Krummenau/SG: Der Gemeinderat lehnt den Bau der von der Firma Orange SA gewünschten UMTS-Antenne im Brüggli Ennetbühl ab, nachdem 56 Einsprachen eingegangen waren.
In einer Pressemitteilung teilt der Gemeinderat mit, es sei bis heute nicht erwiesen, dass die nichtionisierende Strahlung tatsächlich keine negativen Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt habe. Es sei für den Gemeinderat deshalb mehr als nur verständlich, wenn sich die betroffenen Personen instinktiv gegen den Bau von solchen Sendeanlagen wehren.
Die gewünschte UMTS-Anwendung ist nach Abklärungen des Gemeinderates Krummenau in der Schweiz nach wie vor nicht eingeführt. Ob diese überhaupt je „operationell“ werden wird, sei offen. Im Ausland hätten erste Betreiberfirmen das „Handtuch geworfen“ und bauen das UMTS-Netz nicht auf. Der Grund liege darin, dass – abgesehen vom Tempo der Datenübertragung – kaum wesentliche Differenzen zur heutigen GSM-Technik bestehe und ein Bedürfnis nicht ausgewiesen sei. Eine Bewilligung dieser Anlagen lehnt der Gemeinderat deshalb ab.
(St. Galler Tagblatt, 6. Febr. 2004)

Muri-Gümligen/BE: Die Stimmbürger/innen beschlossen am 8. Februar mit 2976 Ja- und einer komfortablem Mehrheit von 700 Stimmen ein zehnjähriges Bauverbot sowohl von weiteren GSM-Mobilfunkantennen als auch
ein Aufrüstungsverbot von bestehenden Mobilfunkantennen für UMTS auf gemeindeeigenen Häusern und
Grundstücken.
Diese Entscheide kamen aufgrund einer Volksinitiative mit 1200 rasch gesammelten Unterschriften zustande – trotz vorangehender, grossmehrheitlicher Ablehnung durch das Parlament (Grosser Gemeinderat), ablehnender Stellungnahmen von Lokal- und Kantonspolitikern sowie von Bundesbeamten und trotz (oder dank) übler Propaganda-Aktionen der Mobifunkbetreiber! (Gigaherz, 8. Febr. 2004) 

Erlach/BE: Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte die Verweigerung der Baubewilligung für eine 25 Meter hohe Antenne unmittelbar bei Erlach und der St. Petersinsel. Die Mobilfunkantenne würde sich nicht in das bestehende Orts- und Landschaftsbild einfügen und zudem auf zwei Schutzgebiete von nationaler Bedeutung optisch einwirken. Da sowohl Gebäude als auch Bäume in der näheren Umgebung deutlich niedriger als 25 Meter seien, hätte die Anlage als ein überdimensionierter Fremdkörper gewirkt. Auch eine Projektänderung mache das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig. (SDA, 10. Februar 2004)

Thalwil/ZH: Der Gemeinderat teilt am 2. März im lokalen Publikationsorgan einer erleichterten Bevölkerung dessen Beschlüsse mit: erstens den Mietvertrag mit der Mobilfunkbetreiberin zu kündigen, die seit 1998 auf dem Schulhaus Berg eine Mobilfunkantenne unterhält und zweitens, dass inskünftig kein Mobilfunk-Antennenbau mehr auf öffentlichen Gebäuden mit starker Publikumsfrequenz bewilligt werde. (Gigaherz, 8. März 2004)

Wängi/TG: Die Gemeindebehörde Wängi hat im Frühling das Baugesuch der TDC Schweiz AG (Sunrise) für den Bau einer UMTS-/GSM-Mobilfunkantenne in Rosental aufgrund von 120 Einsprachen aus Gründen des Ortsbildschutzes abgelehnt. (Thurgauer Zeitung, 1. Oktober 2004)

Rubigen/BE: Gegen die Erhöhung der Sendeleistung der Mobilfunkantenne der Firma Orange SA an der Schulhausgasse 12 erhoben sowohl die Gemeinde Rubigen selbst als auch 39 Einwohner/innen Einsprache, darunter eine Sammeleinsprache mit 120 Unterschriften. Die Hauptkritik: die Mobilfunkimmissionen und die befürchteten Gesundheitsschäden. (Der Bund, 11. Juni 2004)

Boniswil/AG: Nachdem der Aargauer Regierungsrat im Fall des seit September 2002 hängigen Baugesuchs der Firma Orange SA zugunsten dieser entschieden hatte, zog der Gemeinderat diesen Entscheid im Frühling 2004 ans Verwaltungsgericht weiter. (39. Rundbrief Gigaherz)

Bellikon/AG: Der Gemeinderat lehnt am 26. März das Gesuch der Firma Orange SA ab, die Strahlungsstärke der im November 1999 bewilligten GSM-Mobilfunkantenne beim vorderen Hubihof auf das Dreifache zu erhöhen. (Erhöhung der drei mit je 710 Watt strahlenden GSM-Sendern auf je 1250 Watt und Montage von drei neuen UMTS-Sendern mit je 910 Watt).
Nachdem auch heute die gesundheitlichen Risiken wissenschaftlich weder bejaht noch verneint werden können, ist der Gemeinderat zur Zeit im Sinne des seinerzeitigen Auftrages der Einwohner/innen der Gemeinde Bellikon nicht bereit, eine Erhöhung der Feldstärke zu genehmigen. Das Resultat des vom Bund in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes sei immer noch ausstehend.
Offenbar ist auch die Finanzierung dieses Forschungsprojektes noch nicht sichergestellt. Aufgrund der nach wie vor unsicheren biomedizinischen Auswirkungen auf den menschlichen Körper muss das Bauvorhaben abgewiesen werden, auch wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden. (Gigaherz, 27. März 2004)

Hauptwil/TG: Der Gemeinderat lehnte das Baugesuch der Firma Orange SA für den Bau einer 35 Meter hohen Mobilfunkantenne auf dem Bahnhofareal ab aus Gründen der Rücksichtnahme auf das Hauptwiler Ortsbild. (St. Galler Tagblatt, 29. Mai 2004)

Laufen/BL: In deutlicher Ablehnung der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Ortsplanung beschlossen die Einwohner/innen mit 64 zu 38 Stimmen, dass in Zukunft private Aussenantennen-Anlagen in sämtlichen Laufner Wohngebieten sowie in der Alt- und Vorstadt nicht montiert werden dürfen. (Gigaherz Rundbrief, 5. Juni 2004)

Langnau am Albis/ZH: Der Gemeinderat lehnt ein Projekt der Firma Sunrise AG für den Bau einer Mobilfunkantenne ab. (Gigaherz Rundbrief, 5. Juni 2004)

Belp/BE: Die Firma Swisscom darf keine 30 Meter hohe Mobilfunkantenne mitten ins Belper Dorfzentrum stellen. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Swisscom AG abgewiesen und damit die ablehnenden Bauentscheide sowohl der Gemeinde Belp als auch der Kantonalen Baudirektion bestätigt.
(Der Bund, 11. Juni 2004)

Siders/VS: Die Gemeinde Siders hat ein vorläufiges Moratorium gegen das Anbringen von Mobilfunk-Antennen verhängt. (www.rz-online.ch, 21.Juni 2004)

Seewen/SO: Der Bau einer Mobilfunkantenne beim Welschhans wurde abgelehnt, da diese in einer Grundwasserschutz- und einer Nationalen Schutzzone zu stehen gekommen wäre. (S’ Seebner Dorfblatt, Juni 2004)

Stadt Luzern: Die Stadt Luzern bewilligt seit Juli 2004 keine Mobilfunkantennen mehr in der Nähe von Schulen, Altersheimen und Verwaltungsgebäuden sowie auf städtischen Spielplätzen. (Saldo, 13. September 2004)

Niederhelfenschwil/SG: Der Gemeinderat verweigerte der Fa. Orange SA am 15. Juli 2004 die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne an der Buchenstrasse in Lenggenwil. Dies, weil er das öffentliche Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung des geschützten Ortsbildes Lenggenwil sowie der beiden Schutzobjekte Pfarrkirche und Pfarrhaus höher gewichtete als das Interesse der Gesuchsstellerin am Bau einer Mobilfunk-Antennenanlage. Eine 30 m hohe Antenne hätte die beiden Schutzobjekte in ihrer Erscheinung erheblich gestört.
(St. Galler Tagblatt, 21. Juli 2004)

Niederwil/AG: Der Gemeinderat verweigerte den Firmen Orange SA und TDC-Sunrise die Baubewilligung für die Aufrüstung einer GSM-Mobilfunkantenne und die Erweiterung auf UMTS auf einem Hochspannungsmasten der NOK, bis die absolute gesundheitliche Unbedenklichkeit feststeht. Eine diesbezügliche Abklärung wurde vom Bundesamt für Energie verlangt. Vorgängig wandten sich 460 Einwohner/innen gegen die geplante Aufrüstung. (Gigaherz Rundbrief August 2004)

Belp/BE: Die Belper Baukommission weist das Gesuch der Swisscom für die Errichtung einer GSM- und UMTS-Antenne auf dem Flughafengelände von Belp zurück. Sowohl die Flughafenbetreiberin, die Firma Alpar, als auch Skyguide erhoben Einspruch wegen möglicher Störungen des Flughafenbetriebs. Weder in der daraufhin erstellten Expertise des Bernischen Wirtschaftsamtes (BECO) noch in derjenigen des BAKOM konnten Störungen ausgeschlossen werden.
(Gigaherz Rundbrief, August 2004)

St. Gallen: Die Baupolizeikommission des Stadtrates hat das Gesuch der Firma TDC Sunrise abgewiesen, auf dem Haus Oberstrasse 101 eine Mobilfunkantenne aufzurichten, da diese die geltenden Grenzwerte überschritten hätte. Die vorgängig vom Quartierverein Tschudiwies-Centrum lancierte Petition wurde innerhalb von einer Woche von 348 Personen unterzeichnet. (St. Galler Tagblatt, 2. Sept. 2004)

Küsnacht/ZH: Angesichts zunehmender Baugesuche von Mobilfunkbetreibern für UMTS-Antennenanlagen bestätigt der Gemeinderat erneut, dass er auch künftig keine Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden bewilligen werde. Er begründet dies damit, dass die  Bevölkerung solchen Anlagen sehr skeptisch gegenüberstehe.
(Tages Anzeiger, 6. August 2004)

Dieterswil/Rapperswil / BE: Der Aarberger Regierungsstatthalter hat ein Gesuch der Firma Sunrise AG für den Bau einer Mobilfunkantenne, gegen die eine Kollektiveinsprache mit 177 Unterschriften und 15 Einzeleinsprachen eingegangen waren, abgewiesen. Grund: eine negative Stellungnahme der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder. (Der Bund, 30. September 2004)

Birsfelden/BL: Angesichts der hohen Dichte von Mobilfunk-Antennenanlagen im Ort (sieben sind in Betrieb, fünf weitere sind geplant) ist die Bevölkerung verärgert und unzufrieden. Sie befürchtet Gesundheitsschäden. Nachdem im Baselbieter Landrat sowohl ein Antennenstopp als auch ein 10jähriges Antennenmoratorium gefordert worden war, bewilligt der Gemeinderat nun auf gemeindeeigenen Gebäuden keine Mobilfunkantennen mehr. (Gigaherz Rundbrief Ende September 2004)

Oberuzwil/SG: Der Gemeinderat hat aufgrund der Eingabe einer ortsansässigen Familie beschlossen, im Richtplantext im Bereich Infrastruktur ein neues Kapitel zum Thema Mobilfunkantennen einzuführen. Dieses enthält nun neu den Beschluss des Gemeinderates, dass die gemeindeeigenen Infrastrukturanlagen sowie die gemeindeeigenen Grundstücke für Mobilfunkantennen nicht zur Verfügung stehen.
Ausserdem soll im Umgebungsbereich von Schulanlagen auf das Errichten von Mobilfunk-Antennenanlagen verzichtet werden. (St. Galler Tagblatt, 2. Dezember 2004) 

Boniswil/AG: Nachdem dem Bauprojekt der Firma Sunrise AG für eine Mobilfunkantenne aus der Bevölkerung grosser Widerstand erwachsen war, nahm der Gemeinderat gegenüber dem kantonalen Baudepartement negativ Stellung zum Vorhaben. Er verlangte ausdrücklich, Mobilfunkanlagen seien ausserhalb des Baugebietes zu erstellen. Zudem gehe es nicht an, dass jeder Mobilfunkbetreiber in der selben Region ein eigenes Netz von Antennenanlagen aufbaue.
(Mittelland-Zeitung, 8. Oktober 2004)

Bättwil/SO: Gegen eine auf privatem Grund stehende Mobilfunkantenne hat das Bezirksgericht Dorneck den letztes Jahr ausgesprochenen Baustopp nun in einem ordentlichen Verfahren in ein Bauverbot umgewandelt. Der für den Standort bestehende Mietvertrag ist damit ungültig. In solchen Fällen gilt kein Mietvertrag, sondern es wäre ein Baurechtsvertrag erforderlich mit entsprechendem Eintrag im Grundbuch. Dies bedeutet nicht zuletzt auch für den Standortgeber, der von der Bättwiler Bevölkerung geschäftlich boykottierrt wurde, eine grosse Erleichterung.
(40. Rundbrief Gigaherz)

Binningen/BL: Der Gemeinderat erliess ein Moratorium für den Bau neuer Mobilfunkantennen auf öffentlichem Grund, das bis Ende 2006 gültig ist. Damit wird der Bau von zwei bereits geplanten Antennen der Firmen Swisscom AG und Orange SA verhindert. Dieses Moratorium kam zustande, nachdem der Gemeinderat Kenntnis davon nehmen musste, dass Einwohner/innen, die in der Nähe von Mobilfunkantennen wohnen, an Schlafproblemen und dauernden Kopfschmerzen leiden.  (Basler Zeitung, 10. Dezember 2004)

 

 
 

 

 
Im Jahr 2005  
   

Aarburg/AG: Der Gemeinderat hat das Gesuch für den Bau einer Mobilfunkanlage aus Gründen des Ortsbildschutzes abgewiesen. Ausserdem wurde eine Entwertung des in der Nähe liegenden, für Wohnzwecke zu bebauenden Landes befürchtet.(Mittelland Zeitung, 2. Februar 2005)

Langenthal/BE: Der Gemeinderat wies das Gesuch für den Bau einer Mobilfunkantennenanlage ab, nachdem sich 3300 Einwohner/innen (!) mit ihren Unterschriften dagegen ausgesprochen hatten. (41. Rundbrief Gigaherz)
(Die offizielle Gesamt-Einwohnerzahl beträgt per 31. Januar 2005 14230)

Flawil/SG: Der Gemeinderat wies die Standortanfrage der Firma Sunrise AG für den Bau einer neuen UMTS-Antennenanlage auf dem Werkgebäude der Technischen Betriebe an der Wilerstrasse ab. (St. Galler Tagblatt, 22. Februar 2005)

Muttenz/BL: Nachdem sich rund 500 Anwohner/innen mit einer Sammeleinsprache gegen den Bau einer 24 Meter hohen UMTS-Antennenanlage der Firma Orange SA an der Baslerstrasse 10 im Muttenzer Dorfkern ausgesprochen hatten, hat das Kantonale Bauinspektorat nun das Gesuch abgelehnt. Da das Antennenprojekt im Muttenzer Dorfkern sowohl die Zonenvorschriften als auch das Denkmal- und Heimatschutzgesetz verletzt hätte, wollte die Firma Orange SA dort eine freistehende Antenne als Baum tarnen mit einem „Stamm“ aus Beton, „Aesten“ aus Kunststoff sowie Mobilfunkantennen, die als riesige „Früchte“ verstreut in der „Baumkrone“ hätten hängen sollen...
(Basler Zeitung, 24. Februar 2005)

Zollikofen/BE: Nachdem die Mobilfunkantenne der Firma Sunrise auf dem Sekundarschulzentrum wiederholt um ein Vielfaches zu stark strahlte als 1998 bewilligt wurde, hat nun das Parlament die von 400 Einwohner/innen mitunterzeichnete Motion der Elternräte angenommen, nach welcher die Firma Sunrise die Antenne demontieren muss. Die Motion wurde eingereicht, nachdem Anwohner/innen starke gesundheitliche Beschwerden beklagten und Messungen von Gigaherz den erwähnten Tatbestand nachgewiesen hatten. Auch könne die Antenne auf dem Dach der Sekundarschule ein Grund für die festgestellte Zunahme verhaltensgestörter Kinder in Zollikofen sein. Damit entfällt auch der von der Firma Sunrise geplante Ausbau auf UMTS sowie um eine zusätzliche GSM-Frequenz, die zusammen die Abstrahlung auf das Siebenfache zur Folge gehabt hätten. Zudem darf die Gemeinde künftig auf gemeindeeigenen Liegenschaften wie Schulhäusern, Kindergärten, Turnhallen und Heimen keine Antennen mehr bewilligen.
(Berner Zeitung, 24. Februar 2005)

Langenthal/BE: Der Stadtrat hat am 10. Februar 2005 ein Moratorium für den Bau von UMTS-Mobilfunkantennen auf Gemeindegebiet erlassen. Damit werden die von Swisscom und Sunrise eingereichten Baugesuche für UMTS-Mobilfunkantennen vorläufig auf „Eis“ gelegt. Stadtschreiber Daniel Steiner sagt dazu: „Der Stadtrat ist auch die oberste Polizeibehörde und somit für den Schutz der Bevölkerung zuständig.“
So lange nicht klar sei, wie schädlich UMTS-Strahlen seien, gehe die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor. Das Moratorium dauert bis Herbst. Dann sollen die Resultate einer – zur Hälfte von den Mobilfunkunternehmen finanzierte – Studie der ETH Zürich zu den Auswirkungen von UMTS-Strahlen auf die Gesundheit vorliegen. Danach wird der Stadtrat die Lage erneut prüfen. (K-Tipp, 9. März 2005)

Stadtschreiber Daniel Steiner im Februar 2006: "Wir bleiben bei unseren Argumenten. Das Moratorium aufzuheben kommt für uns nur in Frage, wenn die Unbedenklichkeit der Antennenstrahlung nachgewiesen ist." Zudem habe man festgestellt, dass in Langenthal der grösste Teil der Bevölkerung den Entscheid des Gemeinderates unterstützt, nämlich die Gesundheit der Einwohner/innen höher einzustufen als die Bewilligung von Baugesuchen für UMTS-Antennen. Ausserdem haben sich inzwischen viele Gemeinden aus der ganzen Schweiz nach ihrem Vorgehen erkundigt: "Wir haben einen ganzen Ordner von Anfragen" sagt Stadtschreiber Daniel Steiner.
(Aargauer Zeitung, 16. Februar 2006)

Gebenstorf/AG: Der Gemeinderat lehnte das Baugesuch der Swisscom für den Bau einer Mobilfunkantennenanlage in unmittelbarer Nähe des Schulhauses ab, nachdem dem Projekt ein massiver Widerstand mit 314 Unterschriften erwachsen war. Gemeindeammann Roger Haudenschild ist der Meinung, die Haltung der betroffenen Bevölkerung sei in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, wenn diese die Rechtmässigkeit des Bauprojekts verneint, auch wenn nach Ansicht der Swisscom die rechtlichen Vorgaben erfüllt seien... (Gigaherz Rundbrief, 5. April 2005)

Oensingen/SO: Der Gemeinderat hat eine der Firma Swisscom AG erteilte Baubewilligung für eine UMTS-Mobilfunk-Antenne wieder aufgehoben und folgte dabei der Argumentation der Einsprecher/innen. Es sollen jedenfalls die Ergebnisse der zur Zeit in der Schweiz laufenden Replikation der TNO-Studie abgewartet werden.

Ausserdem wären sowohl der geplante Standort als auch die Notwendigkeit noch zu prüfen.
(Oltner Tagblatt, 11. April 2005)

Wattwil/SG: Der Gemeinderat verweigert dem gemeinsamen Gesuch der Swisscom Mobile AG und der TDC Schweiz AG für den Ausbau der bestehenden Mobilfunkantenne auf dem Chapf mit UMTS mit Beschluss vom 24. März 2005 die Bewilligung. Die Begründungen dafür sind folgende: über die biologischen (nicht-thermischen) Wirkungen nicht-ionisierender Strahlung lägen noch keine gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, wohl aber Erfahrungen in Einzelfällen. Diese zeigen, dass die Einhaltung der Grenzwerte keine Gewähr dafür bietet, dass gesundheitliche Schädigungen bei der Bevölkerung unterbleiben. Viele Studien enthalten gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks gravierende Gesundheitsgefährdungen verursacht, auch wenn sie unterhalb der Anlagegrenzwerte liegt. Zudem ist heute noch keine einwandfreie Methode bekannt, mit der sich mittels Messung oder Rechnung nachweisen lässt, ob die Belastungsgrenzwerte der NISV bei der UMTS-Strahlung eingehalten werden. Es kann daher nicht nachgewiesen werden, ob eine Anlage die Anforderungen der NISV erfüllt. Der Gemeinderat und die zuständige Baukommission sehen sich aus diesen Gründen mit Rücksicht auf die Bevölkerung nicht in der Lage, eine Baubewilligung für die geplanten UMTS-Antennen auf dem Chapf zu erteilen. Einsprachen von 30 Personen waren gegen das Bauvorhaben eingegangen, und zusätzlich wurde eine Petition der IG „Mobilfunkantennen-Stopp Wattwil“ mit über 1200 Unterschriften eingereicht.
(St. Galler Tagblatt, 22. April 2005)

Uzwil/SG: Der Gemeinderat sowie rund 150 Anwohner/innen des Bahnhofs Algetshausen haben Einsprache gegen den Bau einer 31 Meter hohen UMTS-Mobilfunkantenne beim Bahnhof eingereicht. Dieser Antennenmast soll mit insgesamt 13 Antennen ausgerüstet werden, wovon aber nur eine dem Bahnfunk dienen soll. Kritisiert wird daher, dass die privaten Firmen Swisscom und Sunrise mit einem eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren ein ordentliches Baubewilligungsverfahren für ihre 12 geplanten Antennen umgehen und so an der betroffenen Bevölkerung vorbei eine Bewilligung erreichen wollen.
Auch die Visierung erregt Anstoss: lediglich ein knapp mannshohes Visier zeigt den geplanten, 31 Meter hohen Antennenmast an.
Ausserdem sind die angrenzenden Dorfkernzonen nach dem Uzwiler Zonenplan Ortsbildschutzgebiete nach der kommunalen Schutzverordnung. Sie untersagt auch in der unmittelbaren Umgebung des Ortsbildschutzes alle Massnahmen, welche dieses beeinträchtigen. „Die geplante Antenne würde durch ihre überdimensionierte Höhe verunstaltend wirken“, hält der Uzwiler Gemeinderat fest.
(St. Galler Tagblatt, 13. Mai 2005)

Stäfa/ZH: Der Gemeinderat erliess ein Moratorium für die Bewilligung von Mobilfunkantennen bis Ende Mai 2006. Grund für diese Massnahme sind die sich häufenden Bedenken, insbesondere aus medizinischen Kreisen, gegen den weiteren Ausbau von Mobilfunkantennen. Auf der einen Seite betont die Mobilfunkindustrie die Unbedenklichkeit der Strahlung ihrer Antennen, auf der andern Seite warnen Wissenschafter/innen und Aerzte und Aerztinnen. Verschiedene publizierte Studien bestärken die Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Strahlung von Mobilfunk-Antennenanlagen. Angesichts dieses Konflikts gibt der Gemeinderat dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt den Vorrang, wozu er sich auf Grund des eidg. Umweltschutzgesetzes und des kantonalen Gesundheitsgesetzes verpflichtet und legitimiert fühlt. „Die Gesundheit der Bevölkerung ist das höchste Gut. Es muss zuallererst geschützt werden“ sagt Gemeindepräsident Karl Rahm (FDP). Wissenschafter/innen sollen die Fragen klären. So hat das Eidg. Departement des Innern im März 2005 ein Nationales Forschungsprojekt lanciert. Mit einem Budget von 5 Millionen Franken soll das Thema „Nicht-ionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit“ in den kommenden vier Jahren untersucht werden.
(Zürichsee Zeitung, 20. Mai 2005)

Bütschwil/SG: Der Gemeinderat lehnte ein Baugesuch der Firma TDC Switzerland AG für die Erweiterung der bestehenden GSM-Mobilfunkantenne auf dem Kapf mit UMTS ab. Er macht geltend, dass die Einhaltung der Grenzwerte keine Gewähr dafür bietet, dass gesundheitliche Schädigungen durch nicht-ionisierende Strahlen bei der Bevölkerung ausbleiben. Einige Studien enthalten gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks gravierende Gesundheitsgefährdungen verursacht, auch wenn sie unterhalb der Anlagegrenzwerte liegt. Durch die neue UMTS-Technik wird diese Gefährdung noch verstärkt. Die Ungefährlichkeit dieser noch nahezu unbekannten Strahlung ist gänzlich nicht erwiesen. Zudem ist heute noch keine einwandfreie Methode bekannt, mit der sich nachweisen lässt, ob die Belastungsgrenzwerte der NISV bei der UMTS-Strahlung eingehalten sind. Weder durch Messung noch durch Berechnung kann dies verifiziert werden.
Der Gemeinderat sieht sich aus diesen Gründen - mit Rücksicht auf die einheimische Bevölkerung - nicht in der Lage, eine Baubewilligung für die geplante Mobilfunkantennenerweiterung zu erteilen. (St. Galler Tagblatt, 27. Mai 2005)

Sins/AG: Der Gemeinderat beschloss, vorläufig die Baugesuche der Firmen Swisscom AG und Orange SA für einen Ausbau der bestehenden Mobilfunkantenne auf UMTS nicht zu bewilligen, da dieser mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko behaftet sein könnte. Beide Baugesuche hatten eine Vielzahl von Einsprachen zur Folge. Der Gemeinderat will zuerst die Resultate einer vertieften Untersuchung (TNO-Studie) der Universität Zürich abwarten, die abklären soll, wie sich die Strahlung solcher Anlagen auf die Umwelt und insbesondere auf den menschlichen Organismus auswirkt. (Gigaherz, 27. Mai 2005)

Hedingen/ZH: Der Gemeinderat beantwortete das Baugesuch der Swisscom Mobile AG für eine kumulierte Swisscom-/Sunrise-Antennenanlage für den Betrieb eines kombinierten GSM- und UMTS-Mobilfunknetzes an der Maienbrunnenstrasse 9 (Industriezone I) an seiner Sitzung vom 7. Juni 2005 mit einem Moratorium, während welchem weitere Mobilfunk-Antennenanlagen auf dem Gemeindegebiet von Hedingen nicht behandelt bzw.nicht bewilligt werden. Es gilt ab sofort und dauert mindestens bis Ende Juni 2006, wenn erste Resultate der laufenden Studie an der ETH zu den Auswirkungen von UMTS-Strahlen auf die Gesundheit vorliegen sollen.
In einer 4-seitigen, äusserst fundierten, sehr ausführlich und differenziert formulierten Stellungnahme macht der Gemeinderat u. a. folgende Sachverhalte geltend: die Aufgabe einer kommunalen Exekutive bestehe nicht nur darin, baurechtliche Bewilligungen zu erteilen, sondern auch darin, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu schützen, wie dies als Verpflichtung in Art. 1 Absatz 2 des eidg. Umweltschutzgesetzes und § 1 des Gesundheitsgesetzes der Kantons Zürich festgelegt ist; in diesem Konflikt stuft der Gemeinderat die Gesundheit seiner Bevölkerung höher ein als der Ruf nach immer weiter gehender Mobilität und müsse daher geschützt werden; es bestünden erhebliche Zweifel darüber, dass von UMTS-Antennen keine schädlichen Wirkungen auf Mensch und Umwelt ausgehen, zumal bis heute keine wissenschaftlich begründete Sicherheit darüber besteht; die Beweislast für deren Unschädlichkeit liege nicht bei der Öffentlichkeit oder bei Betroffenen, sondern bei den Mobilfunkbetreibern selber; ein Moratorium wäre schon seitens des Bundes angezeigt, nachdem dieser selbst zur Klärung der zentralen Frage ein neues nationales Forschungsprogramm in Aufrag gegeben hat; angesichts praktisch vollständig gewährleisteter Versorgung der Schweiz mit dem GSM-Mobilfunk sei der weitere Ausbau auf UMTS nicht
zwingend.
300 Personen hatten vorgängig eine Petition eingereicht, und 49 Begehren um Zustellung der baurechtlichen Entscheide wurden gestellt.
(Ausführliche Stellungnahme unter: www.hedingen.ch)

Buttwil/AG: Das von Swisscom eingereichte Baugesuch für die Erstellung einer neuen Mobilfunkantenne in der Landwirtschaftszone wurde sowohl wegen fehlender Zonenkonformität als auch wegen fehlender Standortgebundenheit abgelehnt. (Neue Luzerner Zeitung, 17. Mai 2005)

Kehrsatz/BE: Der Regierungsstatthalter von Seftigen verweigerte der Firma TDC Switzerland (Sunrise) die Bewilligung für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Flachdach der Ueberbauung Tannacker. Die Grenzwerte wären zwar eingehalten worden, doch die Gestaltungsvorschriften für Flachdächer im Tannacker sehen nur technisch bedingte Dachaufbauten vor wie z. B. Kamine oder Liftvorrichtungen. Ausserdem hat die Bauherrschaft den Nachweis nicht erbringen können, dass dies der einzig mögliche Standort für die Antennenanlage ist. (Der Bund, 27. Mai 2005)

Wil/SG: Nachdem bisher mit viel Unmut in der Bevölkerung gegen jedes Baugesuch für eine Mobilfunkantenne Hunderte von Einsprachen eingegangen sind (zuletzt waren es 700) und der Stadtrat mitels eines parlamentarsichen Vorstosses damit beauftragt wurde, Massnahmen zur Standortregelung zu erlassen und allenfalls das Baureglement entsprechend zu ergänzen, schritt der Stadtrat nun zur Tat.
Wie Stadtrat Beda Sartory, Ressort Bau, Umwelt und Verkehr an der gestrigen Medienorientierung ausführte, ergaben die Abklärungen eines externen Experten, dass einzig im Bereich der allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen ein indirekter Handlungsspielraum besteht.
Der Stadtrat will nun diesen Spielraum ausschöpfen, indem er das Baureglement so ergänzt, dass die "Anlagen" (wozu auch Antennen gehören) analog zu den Bauten ebenfalls durch die Firsthöhe beschränkt werden. Mit
einer solchen Höhenbeschränkung sollen Mobilfunk-Antennen in Wohnzonen faktisch weitgehend ausgeschlossen sein.
Um zu verhindern, dass angesichts der eingeleiteten Reglementsänderung - die 30tägige Auflagefrist beginnt am 27. Juni - noch weitere Baugesuche nach den alten Vorschriften beurteilt werden, hat der Stadtrat über das ganze Gemeindegebiet eine so genannte Planungszone erlassen. Dies bedeutet, dass während des politischen und rechtlichen Verfahrens für die Reglementsänderung Baugesuche für Mobilfunk-Antennen nur dann bewilligt werden, wenn sie der neuen Regelung bereits entsprechen. Bereits bewilligte Antennen sind davon nicht betroffen. Die Planungszone gilt bis zum Inkrafttreten der Aenderung im Baureglement, längstens jedoch für 3 Jahre.
(St. Galler Tagblatt, 23. Juni 2005)

Kirchberg/BE: Das Regierungsstatthalteramt Burgdorf entschied gegen die Errichtung einer GSM- und UMTS-Mobilfunkantenne durch die Firma TDC/Sunrise auf dem Dach des Chäsi-Pubs. Die Gründe für die Ablehnung waren einerseits der Schutz des Ortsbildes und andrerseits die Sorge des Gemeinderates um die Gesundheit der Bevölkerung, da diese etwa zur Hälfte rund um den geplanten Standort wohnt und sich ein Schulzentrum mit 800 Schüler/innen sehr nahe davon befindet.
(Berner Rundschau, 24. Juni 2005)

Ca. ein halbes Jahr nach diesem abschlägigen Bauentscheid, im Januar 2006, reichte Sunrise AG ein zweites Baugesuch ein für die Erstellung einer Mobilfunkantenne genau am selben Ort. Der Gemeinderat hält in seiner Medienmitteilung fest, dass dieser Plan von Sunrise AG "inakzeptabel" sei und dass er wiederum Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben werde. Gemeindepräsident Werner Wyss ergänzt, dass es nach wie vor stimme, dass davon mehr als das halbe Dorf betroffen wäre.
(Berner Rundschau, 25. Januar 2006)

Stadt St. Gallen: Gegen den Ausbau der von der Firma Sunrise seit 1999 betriebenen, auf dem Flachdach des Mehrfamilienhauses Zilweg 11 stehenden Mobilfunkantenne auf UMTS gingen vor zwei Jahren drei Einsprachen mit insgesamt 400 Unterschriften ein. Nach der Ablehnung derselben und dem Weiterzug ans Baudepartement, dessen Urteil den Anwohner/innen Recht gab und die Baubewilligung aufhob, zog die Firma TDC Switzerland (Sunrise) den Fall weiter ans Verwaltungsgericht. Dieses stützte nun das Urteil des vorinstanzlichen Baudepartementes, wonach gemäss dem für die Ueberbauung geltenden Ueberbauungsplan Stephanshorn II lediglich technische Einrichtungen, die für das Gebäude unerlässlich sind, wie z. B. Liftaufbauten, Kamine oder Ventilationszüge auf dem Flachdach zulässig sind. Da die Mobilfunkanlage jedoch nicht direkt dem Gebäude dient, sei diese wie auch die geplante Aufrüstung samt drei neuen Technikkästen baurechtswidrig. Lediglich die bestehende Antenne könne bestehen bleiben, dies im Sinne der Bestandesgarantie, da gegen diese seinerzeit keine Einsprache erhoben wurde. Der Aufrüstung auf UMTS könnte nur mittels einer Ausnahmebewilligung stattgegeben werden...
(St. Galler Tagblatt, 4. August 2005)

Buchs/AG: Hier wurde der Bau einer UMTS-Mobilfunk-Antennenanlage abgelehnt nebst andern aus Gründen des Ortsbildes. Dieses wäre nicht mehr gewahrt, wenn 100 Meter neben der Kirche ein Mobilfunk-Antennenmast zu stehen gekommen wäre. (45. Rundbrief Gigaherz)

Gossau/SG: Der Gossauer Stadtrat hat das ganze Gemeindegebiet als Planungszone definiert. Mobilfunk-Anlagen werden nur noch bewilligt, wenn sie die Firsthöhe von Häusern nicht überschreiten.
Mit dieser Überarbeitung des Gossauer Baureglementes will der Stadtrat - ebenso wie derjenige der Stadt Wil, der im Juni einen gleichlautenden Beschluss gefasst ha tte -, den in weiten Teilen der Bevölkerung herrschenden Unmut und die Aengste angesichts drohender gesundheitlicher Schädigungen durch die Strahlung von Handy-Antennen ernst nehmen und seine Möglichkeiten für den Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkanlagen verankern. Die Massnahme gilt für drei Jahre und kann bei Bedarf um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Die Einsprachefrist gegen diesen Beschluss dauert bis 5. Oktober 2005.
(St. Galler Tagblatt, 30. August 2005)

Unterentfelden/AG: Der Gemeinderat lehnte im August 2005 zwei Baugesuche für Mobilfunk-Antennenanlagen der Firmen Swisscom Mobile AG und TDC Switzerland AG auf den Gebäuden Hauptstrasse 2 und 7 ab und forderte, diese seien ausserhalb der Bauzonen zu erstellen. (Mittelland Zeitung, 24. Februar 2006)

Oberuzwil/SG: Der Oberuzwiler Gemeinderat hat eine Höhenbeschränkung für Anlagen wie z. B. Mobilfunk-Antennen im Baugebiet erlassen. Damit kann er bis zu einer gewissen Grössenordnung indirekt Mobilfunkantennen
verhindern.
"Mit diesem Beschluss drückt der Gemeinderat Oberuzwil auf eine rechtlich legale Art und Weise seine Besorgnis aus gegenüber den gesundheitlichen Folgen von Mobilfunk-Antennen im Dorfzentrum" heisst es in der Pressemitteilung.
Er hat damit nach dem Muster der Stadt Wil einige neue Artikel ins Baureglement eingefügt, welche die Höhe für Anlagen im Baugebiet beschränken. Antennen können neu noch maximal so hoch gebaut werden wie ein Haus in der gleichen Zone.
Es wird den Betreibern von Mobilfunkantennen also verunmöglicht, weiterhin auf Dächern von Mehrfamilienhäusern hohe Antennen aufzustellen.
Bis das komplexe Rechtsverfahren zur Aenderung des Baureglementes abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat eine so genannte Planungszone für das ganze Baugebiet erlassen. Diese entfaltet dieselbe Wirkung wie bereits in Wil und Gossau.
"Der Gemeinderat nimmt mit diesem Vorgehen die Bürgerschaft von Oberuzwil ernst", heisst es in der Pressemitteilung weiter und "Dies ist ein gewagter Entscheid, der aber mit sämtlichen Konsequenzen durchgezogen wird." Damit kann das von der Firma Orange AG eingereichte Baugesuch vorläufig nicht bearbeitet werden, gegen das sich 660 Einsprecherinnen und Einsprecher gewandt hatten.
Vorbehalten bleibt die Rechtskraft des Reglementes, welches dem öffentlichen Auflage- und Einspracheverfahren sowie später dem fakultativen Referendum und anschliessend der kantonalen Genehmigung durch das Baudepartement untersteht.
Sämtliche Unterlagen der öffentlichen Auflage sowie der ausführliche, erläuternde Bericht (15 Seiten) können im Internet unter www.oberuzwil.ch heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei, Tel. 071 955 77 37 bestellt werden.
(St. Galler Tagblatt, 1. September 2005)

Hinwil/ZH: Der Gemeinderat von Hinwil hat gestern das Baugesuch der Firma Sunrise für den Bau einer Mobilfunkantennenanlage mit sechs Antennen und einer gesamten Sendeleistung von knapp 6 Kilowatt  für GSM und UMTS auf dem Hochhaus an der Wihaldenstrasse 3 aus Rücksicht auf die Gesundheit der Anwohner/innen abgelehnt.
Nicht weniger als 867 Pesonen forderten den Gemeinderat in einer Petition dazu auf, das Baugesuch abzulehnen und ein Antennenmoratorium zu erlassen. Wissenschafter und Ärzte warnen weltweit insbesondere vor der UMTS-Technik.
In unmittelbarer Umgebung des geplanten Antennenstandorts liegen unter anderem der Kindergarten Wihalden und die Alterssiedlung der Rohn-Salvisberg-Stiftung. Etwas weiter weg befinden sich die Schul- und Kindergartenanlage Meiliwiese, die Schuleinheit Oberdorf, das Altersheim sowie der Kindergarten Gstalden.
"Wenn sich fast 900 Personen gegen das Projekt wehren und Druck auf die Behörde ausüben, müssen wir dies ernst nehmen", sagt Gemeindepräsident Walter Bachofen. Der Gemeinderat stuft die Gesundheit der Einwohner/innen wesentlich höher ein als die Interessen der Mobilfunkbetreiber. "Wir wollen mit unserer ablehnenden Haltung zum Sunrise-Baugesuch ein Zeichen setzen gegen den Antennenwildwuchs, der in weiten Teilen der Bevölkerung Angst und Schrecken auslöst", so Bachofen.
(Zürcher Oberländer, 15. September 2005)

Greifensee/ZH: Der Gemeinderat verweigerte der Firma TDC-Sunrise die Baubewilligung für eine Mobilfunk-Antennenanlage am Grabenweg, weil sich die Anlage in keiner Weise in die Siedlung und in die sie umgebende Landschaft integrieren würde. Die gut gestalteten Ueberbauungen mit einer eindrücklichen und beispielhaften Durchgrünung und Gestaltung würden durch den geplanten, rund 25 Meter hohen Antennenmasten aufs empfindlichste beeinträchtigt. Die angrenzenden Quartiere in Greifensee und Nänikon würden durch die prominent in Erscheinung tretende Baute ästhetisch massiv gestört.
Der von allen Seiten gut sichtbare Antennenmast würde den Wohn- und Erholungscharakter der sehr nahe gelegenen Wohnhäuser und deren Grünanlagen beeinträchtigen. Zudem würde der wenige Meter entfernte Kinderspiel-, Grill- und Freizeitplatz durch den Antennenmast und den Technikcontainer ganz entscheidend abgewertet. Im übrigen findet der Gemeinderat, dass mit den vorhandenen Mobilfunk-Antennen auf den Gebäuden der Firmen Distrelec und Mettler-Toledo das Gebiet in und um Greifensee sehr gut abgedeckt ist. (Zürcher Oberländer, 2. November 2005)

Ebikon/LU: Nachdem zahlreiche Einsprachen gegen das Projekt für den Bau einer Mobilfunkantennen-Anlage bei der Sport - und Freizeitanlage Risch eingegangen waren, empfahl der Gemeinderat dem zuständigen kantonalen Amt für Raumentwicklung, das Baugesuch abzulehnen. Daraufhin zog die Mobilfunk-Betreiberin ihr Baugesuch zurück.
(46. Rundbrief Gigaherz)

Burgdorf/BE: Sowohl der Stadtrat als auch die von der Swisscom in zweiter Instanz angerufene Kant. Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) lehnten das Baugesuch der Swisscom für die Errichtung einer 35m hohen Mobilfunkantenne an der Lyssachstrasse aus Gründen des Ortsbildschutzes ab. Die Antenne würde die Umgebung in unzumutbarer Weise dominieren und sich zu wenig gut in das Siedlungs- und Landschaftsbild einordnen.
(46. Rundbrief Gigaherz und Bund, 11. Mai 2006)

Pieterlen/BE: Der Gemeinderat hat beschlossen, gegen den Bauentscheid des Regierungsstatthalters von Büren für den Neubau einer Mobilfunkantennen-Anlage im Dorfzentrum Beschwerde einzureichen. Er erachtet ein intaktes Ortsbild als wichtigen Bestandteil einer attraktiven Gemeinde. Das Ortsbild würde durch den Neubau einer Mobilfunk-Antennenanlage mit einer hohen Antenne in nicht akzeptabler Art und Weise gestört. Zudem ist der Gemeinderat der Auffassung, dass Pieterlen mit den bereits bestehenden Antennen signalmässig genügend erschlossen ist.(Grenchner Tagblatt, 30. September 2005)

Männedorf/ZH: Der Gemeinderat verweigert dem Gesuch für den Bau einer Mobilfunkantenne auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses die Bewilligung. Zwar würde die Antenne die Strahlen-Grenzwerte einhalten, sie erfülle aber die Anforderungen an die Gestaltung nicht. (Tages Anzeiger, 8. Oktober 2005)

Regierung des Kantons Wallis: Unter Auferlegung der Verfahrens- und Entscheidkosten zulasten der Beschwerdeführerin, der Firma Swisscom AG, verweigerte der Staatsrat des Kantons Wallis dieser die Bewilligung für die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunk-Sendeanlage im Kirchtum der katholischen Kirche Zermatt auf
UMTS.
Als Gründe werden angeführt: eine NISV-konforme Abnahme- und Kontrollmessung des realen UMTS-Signals kann mangels eines entsprechenden zuverlässigen Messsystems nicht durchgeführt werden. Ferner: das im Sinne einer Uebergangslösung von der SICTA vorgeschlagene Messverfahren orientiert sich nur an einem schmalbandigen Ersatzsignal, was eine Messung am realen breitbandigen UMTS-Signal nicht zu ersetzen vermag. Da eine zuverlässige Messung der realen Strahlung bei UMTS-Anlagen nicht möglich ist und demnach die zuständigen Bewilligungsbehörden nicht in der Lage sind, mit Sicherheit kontrollieren zu können, ob die einmal inBetrieb genommene UMTS-Anlage die Anlagegrenzwerte im massgebenden Betriebszustand überhaupt einzuhalten vermag, ist die entsprechende Anlage erst gar nicht zu bewilligen.
(Gigaherz, 5. November 2005)

Düdingen/FR: Der Gemeinderat hat aus Gründen des Ortsbildschutzes, der Verkehrssicherheit und aufgrund von 55 Einsprachen sowie einer Petition mit 426 Unterschriften das Baugesuch der Firma Sunrise AG abgewiesen, im Wohn- und Industriegebiet eine kombinierte GSM- und UMTS-Antennenanlage zu erstellen.
(Berner Zeitung, 11. November 2005)

Stadt Bern: Der Berner Gemeinderat hat ein Moratorium für den Bau weiterer Mobilfunkantennen auf stadteigenen Liegenschaften beschlossen. Der Gemeinderat stellt fest, dass das Unbehagen gegen Mobilfunkantennen in der Bevölkerung weit verbreitet ist, was sich anhand der grossen Anzahl Einsprachen gegen jedes solche Bauprojekt zeigt. Er ist der Ansicht, dass die von der Bevölkerung vorgebrachten Bedenken ernst genommen werden müssen und zudem der Auffassung, die Versorgung der Schweiz mit Mobilfunk auf Basis der GSM-Technologie ist heute praktisch vollständig gewährleistet. Sobald zuverlässige Erkenntnisse über das Schädigungspotenzial der Mobilfunkanlagen vorliegen, wird der Gemeinderat die Aufrechterhaltung des Moratoriums überprüfen.
(Informationsdienst der Stadt Bern, www.bern.ch, 16. November 2005)

Einer Mitteilung der Abteilung Kommunikation der Stadt Bern vom 14. Februar 2006 ist zu entnehmen, dass die Stadt Bern mit folgenden Worten ihre Aufrechterhaltung des Antennenbau-Moratoriums begründet:
"Bereits im November 2005 hatte das Bauinspektorat alle hängigen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen aufgrund einer entsprechenden Empfehlung der Fachstelle Immissionsschutz des beco-Berner Wirtschaft sistiert. Dies, nachdem das Bundesgericht im März 2005 in einem Entscheid festhielt, dass die Anwohnerinnen und Anwohner von Mobilfunkantennen einen Anspruch darauf haben, dass die Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen objektiv überprüft werden.

Aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheides hat eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Umwelt (BAfU) und des beco-Berner Wirtschaft eine Softwarelösung und ein Qualitätssicherungssystem für die Kontrolle der Grenzwerteinhaltung empfohlen. Die Präsidialdirektion der Stadt Bern ist der Meinung, dass dieses vorgeschlagene Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte den Anforderungen des Bundesgerichts nicht genügt und somit der Anspruch der Anwohnerinnen und Anwohner nicht erfüllt ist. Bis diese zentrale Frage rechtskräftig entschieden ist, wird das Bauinspektorat die Bearbeitung der hängigen Mobilfunk-Baugesuche nicht wieder aufnehmen. (www.bern.ch/online/aktuell/2006/02/mobilfunk)

Burgdorf/BE: Gestützt auf das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10. März 2005, beschloss der Gemeinderat im November 2005 die vorläufige Sistierung der Baugesuche. Mit Rundschreiben vom 16. Januar 2006 kündigte das BAfU die Einführung eines neuen Qualitätssicherungssystems bei den Mobilfunkbetreibern an, mit dem die im erwähnten Bundesgerichtsurteil aufgeführten Bedingungen erfüllt werden sollen.
Wie es in der heutigen Mitteilung der Stadt heisst, hält sie an der Sistierung der Baugesuche für neue UMTS-Mobilfunkantennen fest; dies trotz inzwischen erfolgter Aufhebung des kantonalen Moratoriums. Der Gemeinderat begründet den Entscheid mit den ungeklärten Auswirkungen der Antennenstrahlung. An diesem Moratorium wird festgehalten, bis die Ergebnisse der laufenden Studie der ETH Zürich über die Auswirkungen der UMTS-Strahlen auf die menschliche Gesundheit vorliegen.
(www.KleinReport.ch, 26. Januar 2006)

Oberdorf/SO: Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 14. November 2005, dem Gesuch der Firma Orange AG für die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Gemeindehaus eine Absage zu erteilen. Dies, obwohl die Antenne aus äsästhetischen Gründen als Kamin verkleidet worden wäre und jährliche Mieteinnahmen von Fr. 4.000.-- in Aussicht gestellt wurden. Der Gemeinderat begründete sein Nein mit der Tatsache, dass durch eine solche Antenne der Wert der Liegenschaft vermindert worden wäre. (Berner Zeitung, Seite 23, 16. November 2005)

Schwarzenburg/BE: Auch der 6. Versuch der Firma TDC/Sunrise, in der Region Schwarzenburg eine Mobilfunkantenne zu errichten, konnte abgewehrt werden. Diesmal gelang dies wegen fehlender Zonenkonformität auf dem Aussichtspunkt Spitz bei Milken, in der Landwirtschaftszone. Die Basisstation hätte angeblich eine Abdeckungslücke in Milken und Kriesbaumen (mit zusammen nicht einmal 100 Einwohner/innen) schliessen sollen. Dazu hätte sie mit einer Reichweite von 30 km über 300 Verbindungen gleichzeitig herstellen sollen...(www.gigaherz.ch/977 vom 17. November 2005)

Herrliberg/ZH: Der Gemeinderat verweigerte im Jahr 2005 die Bewilligung für den Bau einer Mobilfunkantenne auf einem Gebäude an der Forchstrasse, da dieses auf dem Bundesinventar der geschützten Bauten aufgeführt wird. (Tel. Auskunft der Gemeindeverwaltung)

Amriswil/TG: Die von über 250 Amriswilerinnen und Amriswiler dem Stadtrat eingereichten Einsprachen gegen zwei Baugesuche der Firma Sunrise für die Errichtung von zwei UMTS-Mobilfunkantennen an der Weinfelderstrasse und auf dem Hochhaus an der Poststrasse wurden vom Stadtrat gutgeheissen.
Die Einsprecher/innen machten insbesondere geltend, dass die Antennen mitten in einem Wohnquartier und in der Nähe mehrerer Schulanlagen sowie des Alters- und Pflegeheimes zu stehen kämen. Im nahen Umkreis müsse davon ausgegangen werden, dass die Strahlung von UMTS-Antennen die Gesundheit der Bevölkerung erheblich
gefährdet.
In seinen Erwägungen hält der Stadtrat unter anderem fest: "Mit der unkoorrdinierten Häufung von Mobilfunk-Sendeanlagen und mit deren pilzartigem Auftreten insbesondere im Zentrumbereich lassen die Netzbetreiber keine Vorsorge zu im Sinne von Art. 1 des Umweltschutzgesetzes USG - Koordinations- und Planungsmöglichkeiten für die Bewilligungsbehörde existieren nicht." Gerade deshalb seien die Aengste und Sorgen der Einsprecher/innen verständlich. Roland Huser erklärt ausserdem, dass die Grundversorgung heute auch im Raum Amriswil gewärleistet ist und dass es hier um einen Ausbau der Technologie gehe, der über die nötige Grundversorgung hinaus geht.
(St. Galler Tagblatt, 17. November 2005)

Flawil/SG: Der Gemeinderat hat sich für ein Moratorium für den Bau von Mobilfunkantennen mit der UMTS-Technik entschieden. Bis die Ergebnisse der laufenden ETH-Studie vorliegen, wird die Gemeinde auf entsprechende Baugesuche nicht eintreten. Die Gründe dafür sind: das kantonale Amt für Umweltschutz hält in einer Stellungnahme fest, dass es trotz eingehaltener Grenzwerte keine Gewähr dafür gebe, dass gesundheitliche Schädigungen durch die nicht-ionisierende Strahlung, wie sie von Mobilfunkantennen ausgeht, ausbleiben, und: derzeit gebe es auch keine einwandfreie Methode, die sicher nachweise, dass die vorgegebenen Grenzwerte der NIS-Verordnung bei UMTS-Anlagen eingehalten werden.
Gemeindepräsident Werner Muchenberger: "Der Gemeinderat möchte sich für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Flawiler/innen einsetzen. Wir werden wohl Verfahrenskosten, Gerichts- und Anwaltskosten solcher Rekurse tragen müssen. Doch angesichts der derzeit noch fehlenden Datengrundlagen über UMTS-Anlagen gewichten wir hier die Gesundheit unserer Einwohner/innen höher.
(St. Galler Tagblatt, 18. November 2005)

An seiner letzten Sitzung entschied der Gemeinderat, trotz der von den Mobilfunkbetreibern inzwischen gegen dieses Moratorium eingereichten Rekurse (und damit verbundener Verfahrenskosten), an seinem Moratorium festzuhalten. Der Entscheid des Rates basiert wie bisher auf der Argumentation, die Flawiler Bevölkerung nicht einer möglicherweise unzulässigen Strahlung von Mobilfunkantennen auszusetzen. Der Gemeinderat ist nach wie vor davon überzeugt, im Hinblick auf das Wohl der Flawiler Bevölkerung richtig entschieden zu haben. Deshalb und insbesondere auch wegen der noch kontroversen Aussagen über allfällige gesundheitliche Folgen der Mobilfunkstrahlung will der Flawiler Rat an seinem gefällten Moratoriumsentscheid bezüglich UMTS-Antennen festhalten. (St. Galler Tagblatt, 21. Januar 2006)

Kanton Bern: Nach der Stadt Bern hat nun auch der Kanton Bern aufgrund des Bundesgerichtsurteils 1A.160/2004 vom 10. März 2005 ein ab sofort wirksames Verbot für den Bau jeglicher Mobilfunkantennen erlassen, wie die zuständige Behörde BECO im "Bund" vom 23. November 2005 mitteilte. Dieses gilt solange, bis die Verhandlungen zwischen BUWAL, BAKOM, dem Cercle d'Air und den Mobilfunkbetreibern abgeschlossen sind bezüglich der Frage, wie die im erwähnten Bundesgerichtsurteil definierten Anforderungen in Zukunft erfüllt werden können.(www.gigaherz.ch/972 vom 23. November 2005)

Das Verbot, von welchem laut Peter Matti vom Beco (Berner Wirtschaftsamt) zwischen 70 und 100 Baugesuche betroffen waren, wurde aufgrund der vom BAfU am 16. Januar 2006 angekündigten Einführung eines Qualitätssicherungs-Systems bei den Mobilfunkbetreibern zur Ueberwachung der Sendeleistungen wieder aufgehoben. (Berner Rundschau 24. Januar 2006)

Kanton Zug: Aus mehreren Mitteilungen von Zuger Behörden an Einsprecher/innen und Beschwerdeführer/innen gegen den Bau von Mobilfunkantennen geht hervor, dass auch dieser Kanton auf Antrag hin aufgrund des Bundesgerichtsurteils 1A.160/2004 vom 10. März 2005 bis auf weiteres keine Baubewilligungen mehr für Mobilfunkantennen erteilt. (www.gigaherz.ch/977 vom 8. Dezember 2005)

Münchenbuchsee/BE: Die Hochbaukommission lehnt den Bau einer Mobilfunkantenne der Firma Sunrise/TDC am Ulmenweg ab, da es sich beim "Hübeli" nicht um eine Bauzone handelt und für den Bau auch keine Ausnahmebewilligung vorliegt. Im Quartier war dem Projekt massiver Widerstand erwachsen.
(Forum Gigaherz, 12. Dezember 2005

   
 

 

 
Im Jahr 2006  
   

Erlinsbach/AG: Nachdem das kantonale Bau- und Justizdepartement einen für Sunrise AG positiven Entscheid für den Bau einer Mobilfunkantenne auf dem Von-Däniken-Haus gefällt hatte, hat sich der Gemeinderat an seiner ersten Sitzung im Jahre 2006 einstimmig dafür entschieden, diesen Entscheid an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen. "Wir wollen auf die Bevölkerung hören und Rücksicht nehmen auf die grosse Anzahl von Unterschriften gegen das Vorhaben", begründete Gemeindepräsident Markus von Arx auf Anfrage den Weiterzug. Dabei will die Gemeinde mit den privaten Einsprecher/innen zusammenspannen und sich mit diesen auch die Kosten für den Gerichtsgang teilen. (www.szonline.ch, 11. Januar 2006)

Menziken/AG: Gegen das von der Firma Sunrise AG im Herbst 2004 eingereichte Baugesuch für die Erstellung einer Mobilfunkantenne beim Menziker Schützenhaus Murweid hatte die IG Lebensqualität eine Sammeleinsprache mit über 300 Unterschriften deponiert. Die Gemeindeversammlung vom 16. November 2005 verpflichtete zudem den Gemeinderat dazu, an der kommenden Sommer-Gmeind im Juni 2006 ein 5jähriges Moratorium "für alle laufenden und künftigen Baubewilligungsverfahren für Sendeanlagen aller Art" zu traktandieren. Der Gemeinderat hat demzufolge das Baugesuch der Sunrise AG bis zu diesem Entscheid an der Sommer-Gmeind 2006 sistiert. (Mittelland Zeitung, 25. Januar 2006) 

Münsingen/BE: Nachdem gegen die Absicht der Firma Sunrise AG, mitten im Wohnquartier Sägematte eine UMTS-Mobilfunkantennenanlage zu erstellen, über 700 Anwohner/innen Einsprache erhoben hatten, erteilte der Gemeinderat der Sunrise AG einen abschlägigen Bauentscheid. Nun erhob die Firma Sunrise AG Klage dagegen, da das betroffene Quartier von ihr als "nicht schutzwürdig, nicht in einem Schutzperimeter liegend und ohne ortsbildrelevante Qualitäten" sei. Gleichzeitig erhielten die Einsprecher/innen von Sunrise einen Brief, in welchem mit rechtlichen Folgen und hohen Gerichtskosten für die unterliegende Partei gedroht wurde. Ein Lichtblick ist die couragierte Reaktion der Gemeinde, die die Angelegenheit voraussichtlich zusammen mit ebenso couragierten Einsprecher/innen vor Gericht ausfechten wird. (Berner Zeitung, 27. Januar 2006)

Schindellegi/SZ: Kurz vor Weihnachten 2005 wurde bekannt, dass die Firma Sunrise TDC Schweiz AG auf dem Dach des SOB-Bahnhofs Schinellegi-Feusisberg eine Mobilfunkanlage bauen will. Die Gemeinde stellt ihr allerdings keine Baubewilligung in Aussicht. Die Hochaukommission empfiehlt Sunrise, einen geeigneteren Standort ausserhalb der Bauzone zu evaluieren, da auch sie der Meinung ist, ein 6,30 Meter über das Dach des Bahnhofgebäudes ragender, massiver Antennenmast passe hinsichtlich Einordung nicht ins herkömmliche Ortsbild.
(Obersee Nachrichten, 9. Februar 2006) 

Waldkirch/SG: Das am 7. Oktober 2003 eingereichte Baugesuch für eine Mobilfunkanlage auf dem Truppenübungsplatz Bernhardzell erhielt vom dafür zuständigen Amt für Raumentwicklung mit Verfügung vom 10. Dezember 2005 keine Zustimmung. Die Begründung lautete, der geplante Standort liegt in der Landwirtschaftszone, und die Mobilfunkanlage sei für die landwirtschaftliche Nutzung nicht erforderlich und auch nicht als standortgebunden zu betrachten. Aufgrund dieser Verfügung erteilte der Gemeinderat nun seinerseits den abschlägigen Bauentscheid. (St. Galler Tagblatt, 10. Februar 2006)

Oberriet/SG: Der Gemeinderat verweigerte der Firma Swisscom Immobilien AG den Bau einer 26 Meter hohen Mobilfunkantenne neben deren Betriebsgebäude an der Staatsstrasse in Eichenwies, nachdem verschiedene Einsprachen dagegen eingegangen waren. Die Anlage sei einerseits aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zum Wohngebiet gesundheitsgefährdend und passe andrerseits nicht ins geschützte Ortsbild, so die Begründung. Nachdem das Baudepartement den Rekurs der Swisscom AG gutgeheissen hatte, erhob der Gemeinderat seinerseits Beschwerde beim Verwaltungsgericht. (St. Galler Tagblatt, 18.Februar 2006)

Urtenen-Schönbühl/BE: Der Gemeinderat erliess eine sogenannte Planungszone für Mobilfunkantennen auf dem Gemeindegebiet. Danach können während der zwei kommenden Jahre Baubewilligungsverfahren eingestellt werden, wenn der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt. Gemeindeschreiber Hansjörg Lanz präzisiert, dass Mobilfunkantennen nur dann bewilligt werden, wenn der Gemeinderat den gewählten Standort für unbedenklich erachtet. Während dieser zweier Jahre will der Gemeinderat gleichzeitig eine Antennenplanung erstellen, die danach von der Gemeindeversammlung genehmigt werden muss. (Der Bund, 20. Februar 2006)

Wahlern/BE: Der Gemeinderat hat entschieden, hängige und künftige Baugesuche für die Erstellung von Mobilfunkantennen zu sistieren. Dies solange, bis die laufende Studie der ETH Zürich über die Auswirkungen dieser Strahlung auf die Gesundheit Aufschluss gebe. Wahlern ist damit eine weitere Gemeinde, die die Empfehlungen des kant. Amtes für Wirtschaft (Beco) ignoriert. Gemäss Gemeindepräsident Rudolf Krebs sind zurzeit zwei Gesuche der Firma TDC Switzerland AG vom gemeinderätlichen Entscheid betroffen: eines für die Thunstrasse 6 und eines für den Langenwilweg 2 in Schwarzenburg. (Der Bund, 21. Februar 2006)

Zeihen/AG: Nachdem die im Herbst 2004 vom Gemeinderat sowie von 12 privaten Einzel- und Sammeleinsprechenden gegen die Errichtung einer Bahnfunkantenne im Unterdorf eingereichten Beschwerden Ende Januar 2006 vom Bundesamt für Verkehr abgewiesen worden sind, hat nun der Gemeinderat bei der Eidg. Rekurskommission Beschwerde eingereicht. Eine 25m hohe Antenne mitten im Dorf ist nach Meinung des Gemeinderates für das Ortsbild nicht zumutbar.
(Mittelland Zeitung, 4. März 2006)

Wädenswil: Die Baukommission der Stadt verweigerte Anfang März der Firma TDC Switzerland/Sunrise die Bewilligung für die Errichtung einer neuen Mobilfunkantenne auf dem Dach des Mehrfamilienhauses Im unteren Baumgarten 27. Dieser Entscheid erfolgte mit der Begründung, dass "die auffällige Antenne in der baulichen Umgebung störend und als Fremdkörper wirken würde" und trotz einer positiven Stellungnahme des kant. Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), die vom Stadtrat Wädenswil eingeholt wurde.
"Wir waren der Ansicht, dass eine solche Antenne nicht in ein Wohngebiet gehört", hält der Präsident der Baukommislsion, Ernst Stocker, fest. Den Vorwurf der politischen Motivation müsse er hinnehmen, meint Stocker weiter, "doch wenn über 80 Personen einen Baurechtsentscheid anfordern, heisst das für uns, dass wir die Anliegen der Anwohner ernst nehmen müssen." Es sei unverständlich, sagt Stocker, dass sich die Firma Sunrise über diese Anliegen einfach hinwegsetzen wolle.
(Zürichsee-Zeitung, linkes Ufer, 30. März 2006)

Derendingen/SO: Das Solothurner Verwaltungsgericht lehnte Ende März das Baugesuch der Firma Orange ab, mitten im Dorf eine 32 Meter hohe Mobilfunkantenne aufzustellen. Dem Entscheid ging auch ein Augenschein vor Ort voraus, bei welchem der Denkmalpfleger Samuel Rutishauser auf ein benachbartes Bauernhaus aus dem 18. Jahrhundert verwies, das unter Denkmalschutz steht. Dabei wurde deutlich, dass die Antenne in einer Distanz von 50 Metern zu nahe wäre und die Ästhetik des Bauernhauses beeinträchtigen würde.
Roland Walter, Oberrichter beim Verwaltungsgericht: "Wir können nicht ein Haus unter Schutz stellen, den Eigentümern Vorschriften machen und gleichzeitig die Ästhetik durch einen nahe gelegenen Antennenmast abwerten."
(Berner Zeitung, 18. April 2006)

Erlinsbach/SO: Nachdem die örtliche Baukommission sowie die kantonale Baudirektion dem Bau einer Mobilfunkantenne auf dem Dach des so genannten Von-Däniken-Hauses im Dorfkern, an der Aarauerstrasse 101, durch die Firma TDC Switzerland/Sunrise zugestimmt hatten, kam das Verwaltungsgericht im Rahmen der Behandlung eingereichter Beschwerden zu einem andern Schluss: Es stellte fest, dass die Gemeinde im Bundesinventar der geschützten Ortsbilder aufgeführt ist und deshalb dem Baugesuch nicht stattgegeben werden kann. Roland Walter, Oberrichter beim Verwaltungsgericht, erläuterte, dass nicht einerseits ein ganzer Ortskern mit entsprechenden Auflagen geschützt und andrerseits eine Antenne bewilligt werden könne, die das Ortsbild beeinträchtige. (Berner Zeitung, 18. April 2006)

Kanton Solothurn: Laut Aussage von Roland Walter, Oberrichter beim Verwaltungsgericht, wird im Kanton Solothurn für den Betrieb von neuen Mobilfunkantennen die Installation eines Prüfsystems verlangt, das die Strahlenintensität rund um die Uhr überprüft, d.h. die durchgehende Einhaltung der Grenzwerte sicherstellt.
Solange dieses System nicht installiert ist, könne keine weitere Antennen-Anlage bewilligt werden. Dies bedeutet ein Moratorium bis mindestens Ende des Jahres. (Berner Tagblatt, 18. April 2006)

Weinfelden/TG: Die Einsprache der Gemeinde sowie 29 weiterer Einsprecher gegen den Bau einer GSM/UMTS-Antenne auf dem Dach des Hotels Thurgauerhof durch die Firma Sunrise/TDC Switzerland AG wurde vom Departement für Bau und Umwelt in Frauenfeld Ende März abgelehnt. Nun geht der Gemeinderat Weinfelden mit seiner Einsprache vors Verwaltungsgericht. Er argumentiert damit, zuerst das Resultat einer ETH-Studie abwarten zu wollen, welche die Schädlichkeit der UMTS-Strahlung untersucht.
(St. Galler Tagblatt, 19. April 2006)

Aubonne/VD: Der Gemeinderat verweigerte der Firma Orange SA den Bau einer kombinierten GSM/UMTS-Antenne aus ästhetischen Gründen, da die Antennen im Innern einer auf dem Dach eines lokalen Gebäudes zu errichtenden Kamin-Attrappe aus Fiberglas hätten versteckt werden sollen. Dies im Gegensatz zur befürwortenden Stellungnahme des Kant. Umweltamtes. Der darauf folgende Weiterzug des Gesuchs durch Orange SA an die höheren Instanzen ergab, dass sowohl das Verwaltungsgericht als nun auch das Bundesgericht den Entscheid des Gemeinderates stützten und damit das Baugesuch der Firma Orange SA ablehnten.
Luc-Etienne Rossier, zuständiger Gemeinderat, hatte erfolgreich damit argumentiert, dass sich das in Frage stehende Gebäude in einer Bauzone befindet, die für kleine Wohnbauten reserviert ist und dass sich die Kamin-Attrappe sehr schlecht in die Landschaft eingefügt hätte. Ausserdem ist die Altstadt im Bundesinventar bedeutender Kurlturgüter enthalten. (24heures, 19. April 2006)

Kanton St. Gallen: Der Generalsekretär des st.-gallischen Baudepartementes, Christof Gämperle, erklärt in einem Interview, dass der Kanton St. Gallen in einem Rekursfall voraussichtlich die Praxis des Kantons Zürich übernehmen würde, keine Mobilfunkantennen zu bewilligen, wenn zum einen deren abgestrahlte Energie 80 % des Immissionsgrenzwertes überschreiten würde und zum andern kein Sicherungssystem eingebaut wäre, das die permanente Einhaltung der bewilligten Strahlung garantieren würde. Somit würden auch im Kanton St.Gallen Baugesuche sistiert. Klar sei, "dass die Grenzwerte eingehalten werden müssen", betont Gämperle.
(St. Galler Tagblatt, 19. April 2006)

Münsingen/BE: Nachdem zunächst die Gemeinde das Gesuch der Firma Sunrise für den Bau einer UMTS-Mobilfunk-Antennenanlage nicht bewilligte, hat nun auch die Kant. Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) dieses abgelehnt. Die Antenne würde die auf Flachdächern zugelassene Höhe übersteigen. Im Herbst 2005 waren gegen das Projekt über 1000 Unterschirften eingereicht worden.
(Berner Zeitung, 11. Mai 2006; siehe auch Bericht vom 27. Januar 2006)

Rothrist/AG: Nachdem über 1154 Unterschriften durch die IG Rothrist (vor