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Grenzwertsenkung
Das Bundesamt für Umwelt
plant eine Revision der bundesrätlichen Verordnung über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (NISV).
Bis Ende Februar 2009 findet die Vernehmlassung zu einer Revision der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) statt. Die Revision besteht im Wesentlichen in einer Neudefinition des Anlagebegriffes und wirkt sich leider kaum auf die Strahlungsimmissionen aus. Die Vernehmlassung bietet aber eine gute Gelegenheit, dem BAFU (Bundesamt für Umwelt) und Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger kund zu tun, dass eine Senkung der Grenzwerte für Mobilfunkanlagen dringend notwendig ist. Jede Einzelperson ist berechtigt, am Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen.
So gehen Sie vor: Die beiden erwähnten Briefe finden Sie im Anhang oder können unter www.gigaherz.ch heruntergeladen werden. Die Frist läuft am 28. Februar 2009 ab.
Was im Fürstentum
Liechtenstein, in Frankreich und in anderen Ländern und Regionen von
Europa bereits verordnet oder geplant ist, sollte doch auch in der Schweiz
möglich sein. Setzen Sie ein Zeichnen und handeln Sie jetzt! Für Ihre
persönliche Gesundheit und die Gesundheit aller Menschen und Lebewesen in
der Schweiz.
Erklärungsbrief |