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1. Unhaltbare, gefälschte Grundlagen
Die
NISV basiert auf den Richtlinien der ICNIRP (Internationale
Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung), einer
privaten, der Mobilfunkindustrie nahestehenden Arbeitsgruppe aus dem
Jahre 1998, die eingesetzt wurde von der International Radiation
Protection Association (IRPA).
Die
Richtlinien dieser Arbeitsgruppe wurden veröffentlicht in "Health
Physics", Vol. 74 (4), Seiten 494 - 522 und basieren auf deren
Bewertung von ausgewählten Studien, die in unterschiedlichsten
Versuchsanordnungen gesundheitsschädigende Auswirkungen der
nicht-ionisierenden Strahlung auf Mensch und Tier nachgewiesen
hatten.
Die
Bewertung dieser ausgewählten Studien geschah offensichtlich in der
Absicht, diese zu diskreditieren und deren Ergebnisse so zu
verfälschen, dass als Resultat eine angebliche Unschädlichkeit von
nicht-ionisierenden elektromagnetischen Feldern unterhalb der von
der AG erstellten Richtlinien herauskommt.
2. Die verheerende Rolle der
Weltgesundheitsorganisation (WGO)
Dabei
wurde weltweit der Eindruck verbreitet, die Arbeitsgruppe sei eine
Unter-Organisation der Weltgesundheitsorganisation (WGO), da diese
in der ganzen Welt ein hohes Ansehen geniesst. Die WGO stellte erst
am 14. September 2001 klar, dass es sich bei der ICNIRP um keine
Unter-Organisation der WGO handelt. Allerdings räumte sie ein, mit
der ICNIRP bei der Erarbeitung von Grenzwerten zum Schutze der
Bevölkerung vor nicht-ionisierender Strahlung zusammengearbeitet zu
haben. Grenzwerte, die inzwischen in den meisten Ländern in deren
Gesetzgebung integriert wurden.
Das
passt zu den Dokumenten, die im Jahre 2005 bekannt wurden und
zeigen, dass die sehr starke Verfilzung der WGO sowohl mit der
Tabak- als auch mit der Asbestindustrie ein entschiedeneres Vorgehen
im Interesse des Bevölkerungsschutzes verhinderte.
Dr.
Michael Repacholi, Mitglied der ICNIRP und gleichzeitig Angestellter
der WGO in Genf hat zugegeben, von der Mobilfunkindustrie für seine
(menschenverachtenden) Empfehlungen und Stellungnahmen im Interesse
der Mobilfunkindustrie - zusätzlich zu seinem Salär der WGO - ein
Honorar von 150.000.-- $ jährlich zu erhalten.
Im
Jahre 2000 gelangten 63 Wissenschafter/innen, 65 Organisationen und
zahlreiche Einzelpersonen aus aller Welt mittels einer Petition an
den damaligen UNO-Generalsekretär Kofi Annan zwecks Abberufung von
Michael Repacholi. Eine Antwort blieb bisher aus.
Am
20. November 2005 gelangten erneut 10 international bekannte
Wissenschafter/innen mit einem Offenen Brief an den Generaldirektor
der WGO, Lee Jong-wook, mit dem dringenden Ersuchen, den
destruktiven Machenschaften Herrn Repacholis eine Ende zu bereiten.
Zitate aus dem Offenen Brief:
-
"Dr. Repacholi spielte systematisch
viele wissenschaftliche Erkenntnisse herunter und ignorierte sie
jahrelang..."
-
"Dr. Repacholis gravierende
Voreingenommenheit verletzt die Weltgesundheit in einem Mass, wie
nie zuvor ein Feind die Welt gefährdet hat."
-
Mit Bezug darauf, dass Herr
Repacholi anlässlich der Prager Konferenz über Elektrosensitivität
(2005) an alle Regierungen die Empfehlung richtete, die Bevölkerung
davon abzuhalten, in ihren Häusern die herrschende
Strahlungsbelastung zu messen: "Dies ist ein Verbrechen an der
Oeffentlichkeit, um diese unwissend und passiv zu halten und die
volle Kontrolle der Industrie zu überlassen und dies noch als
"wissenschaftliche" Einstellung zu bezeichnen."
-
Mit Bezug darauf, dass Herr
Repacholi 150'000 $ pro Jahr direkt von der Mobilfunkindustrie
erhält: "Das heisst, dies verstösst gegen die Regeln der WGO, kein
Geld direkt von der Industrie anzunehmen. Ist das die übliche
Politik der WGO, mit der Industrie auf Kosten der Oeffentlichkeit
zusammenzuarbeiten?"
3. Die fundierte, ausführliche Kritik der
ICNIRP-Richtlinien durch Dr. Cherry im Auftrag der Neuseeländischen
Regierung
Dr. Neil Cherry von der Environmental Management
and Design Division an der Lincoln University in Canterbury,
Neuseeland, beurteilte im Jahre 1998 im Auftrag der Neuseeländischen
Regierung die ICNIRP-Richtlinien. Diese Kritik diente der
Neuseeländischen Regierung als Grundlage dafür, eigene Grenzwerte
für die NIS-Strahlung festzulegen. Cherrys Arbeit trägt den Titel: "Criticism
of the proposal to adopt the ICNIRP guidelines für cellsites in New
Zealand", umfasst 48 Seiten und kann in einer deutschen Uebersetzung
von Leopoldine Gaigg, Bottenwil/AG im pdf-Format heruntergeladen
werden bei: www.gigaherz.ch/download/Forschung_Neuseeland.pdf).
Es
folgen daraus einige Zitate:
"Es
wird eine kleine Zahl von Studien aus einem riesigen Fundus heraus
besprochen, das potenzielle, mutmassliche, insgesamt aktuelle
schädigende Einwirkungen auf die Gesundheit zeigt. Ganze
Körperschaften und Forschern sowie Forschungsresultate von ganzen
Disziplinen, wie z. B. der Biometeorologie, werden vollständig
ignoriert. Dies geschieht fortlaufend, systematisch und
demonstrativ, so dass wir darauf schliessen müssen, dass hier ein
unwissenschaftliches Motiv hinter den Bewertungen und
Schlussfolgerungen steckt." (S. 4)
"In
fast allen Fällen sind die gezogenen Schlussfolgerungen
wissenschaftlich unkorrekt. Dies führt zu falschen Schlüssen und
Empfehlungen." (S. 5)
"Die
ICNIRP-Bewertung (der gesichteten Studien) stellt die Natur und die
Zusammenhänge im Rahmen von Laborexperimenten in ihrem konstanten
Bemühen, die Beweise und Wirkungen herabzuwürdigen, völlig falsch
dar." (S. 24)
"Ich
zeige klar und schlüssig, dass hier eine Voreingenommenheit besteht
gegen die Entdeckung und die Anerkennung von schädlichen Wirkungen,
die so weit geht, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien,
welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden und diejenigen,
die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch
interpretiert und falsch gebraucht." (S. 4)
"Die
ICNIRP-Bewertung von Wirkungen (1998) wurde durchgesehen und als
ernsthaft fehlerbehaftet befunden, sie enthält ein Muster von
Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und
absichtlichen Verdrehungen. Falls sie angenommen wird, verfehlt sie
den öffentlichen Gesundheitsschutz von bekannten und aktuellen
Wirkungen auf die Gesundheit, folglich ist sie gesetzwidrig in Bezug
auf die Forderungen des Resource Management Act" (= Neuseeländ.
Umweltschutzgesetz). (S. 1)
"Die
ICNIRP-Richtlinie ist in gravierender Weise fehlerhaft und
gesetzwidrig." (S. 4)
"Die
Position des (neuseeländischen) Gesundheitsministeriums, wie sie vom
Nationalen Strahlenlaboratorium präsentiert wird, ist fehlerhaft und
zeigt Voreingenommenheit, ist politisch und basiert nicht auf dem
öffentlichen Gesundheitsschutz. Das Umweltministerium und das
Gesundheitsministerium sollten über dem Einfluss der Industrie und
ihrer Vertreter stehen. Aber indem sie die Annahme der
ICNIRP-Richtlinien empfehlen, die von der Industrie rund um die Welt
gesponsert wurden, wird die Oeffentlichkeit mehr und mehr
gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden." (S. 4)
"Es
gibt standardisierte Methoden für die Bewertung der Karzinogenität
chemischer Substanzen, welche von Bedeutung sind bei Zellstudien,
Labor- und Tierstudien sowie in der Epidemiologie. Würde die
elektromagnetische Strahlung in der gleichen Weise behandelt, hätte
sie schon vor vielen Jahren als karzinogen für den Menschen
bezeichnet werden müssen." (S. 5)
"Gewisse Menschen haben eine Denkblockade im Zusammenhang mit
elektromagnetischer Strahlung. Diese hindert sie daran zu
akzeptieren, dass diese Strahlung biologische Wirkungen auslösen
kann, auch wenn sie nicht ionisierend ist und ihr keine durch
Strahlung bedingte chemische Kettenreaktionen vorausgegangen sind.
Ein grosser Teil der wissenschaftlichen Foschergemeinde widerspricht
nämlich dieser Haltung. Aber diese Meinungsmacher verharren dabei
und dominieren die WGO, die IRPAund die ICNIRP, das Nationale
Strahlungslaboratorium, das Industrie- und Militärpersonal und seine
Berater sowie die Standards ausarbeitenden Behörden Australiens und
jener rund um die Welt." (S. 16)
Prof.
Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, in Auszügen aus
seinen Stellungnahmen zum Thema Mobilfunk im Auftrag der Regierung
Neuseelands, mehrfach international veröffentlicht und unter anderem
vorgetragen vor dem Europa-Parlament in Brüssel (Oktober 1999,
Januar 2000, Mai und Juni 2000):
"Regierung und Industrie haben versichert, Mobilfunk wäre völlig
ungefährlich. Es gibt eine grosse Anzahl wissenschaftlicher
Ergebnisse, die das widerlegen. Wir haben Forschungsergebnisse
zusammengestellt, die von Regierungen und der Industrie finanziert
wurden und die belegen, dass die Strahlung unter anderem folgende
Effekte verursacht: Veränderungen von Hirnaktivität und
Reaktionszeit, des Herz- und Kreislaufsystems, Kalzium-Ionenflusses
und Zentralnervensystems; Reduktion der Produktion von TSH-Hormonen,
der REM-Schlafphasen, Spermienzahl bei Ratten,
Zell-Proliferationsrate und des Hormons Melatonin; Erhöhung der
Hirntumorrate, Augentumorrate, Chromosomen-Aberration, DNS-Synthese,
Krebsrate bei Mäusen und Embryonen-Mortalität bei Küken, von
Stresshormonen, DNS-Strangbrüchen, des Hörstammhirn-Respons und
Tumor-Nekrosis-Faktors bei Mäusen; die Öffnung der
Blut-Hirn-Schranke und Veränderungen der Genaktivität; Störung von
empfindlichen technischen Geräten wie Herzschrittmachern;
Schlafstörung, Müdigkeit, Schwindel, Blutdruckerhöhung,
Konzentrationsprobleme, Gedächtnisverlust, Kopfschmerzen,
Unwohlsein; Verhaltensstörungen, Verwerfen, Konjunktivitis,
Milchleistungsabfall und Fruchtbarkeitsstörungen bei Rindern. Die
Beweislage ist überwältigend , dass elektromagnetische
Strahlen gentoxisch sind, dass sie zelluläre Ionen, Neurotransmitter
und Neurohormone verändern, mit den Hirn- und Herzsignalen
interferieren und Krebs erzeugen. Da Hirn, Herz und Zellen intern
elektromagnetische Signale für ihre eigene Regulation und Steuerung
nutzen, einschliesslich derer, die im EEG, EKG veranschaulicht
werden, sind sie auch für elektromagnetische Signale von aussen sehr
sensibel, die als Störsignale wirken. Insofern sind diese
biologischen und Gesundheitseffekte verständlich."
Frau
Dr. Alexandra Obermeier, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie,
München, in einem offenen Brief an Umweltminister Jürgen Trittin am
19. Dezember 2001:
"Als
Ärztin ist es mir unbegreiflich, wie man auf Seiten der Politik das
fundamentalste Kapital eines Staates, nämlich die körperliche,
seelische und geistige Gesundheit der Menschen, in diesem Stil und
Ausmass aufs Spiel setzen kann. Mit dem politischen Kurs bezüglich
des Mobilfunks wird kriminelle Profitgier legalisiert zu Lasten des
Allgemeinwohls von Millionen von Menschen unter Aufgabe jeder
Rechtsstaatlichkeit."
4. Die Beurteilungen Dr. Cherrys stimmen völlig
überein mit denjenigen Prof. Dr. Hechts vom November 2005
Diese
Feststellungen decken sich völlig mit denjenigen von Prof. Dr. med.
habil. Karl Hecht in seinem Papier: "Thesen und Schlussfolgerungen
zum Vortrag "Mikrowellensyndrom: Gesundheitsstörungen des Menschen
als Folge von schwachen EMF-Strahlungen - lebenswissenschaftlicher
Erkenntnisstand seit über 70 Jahren" vom November 2005 (den Vortrag
hielt er am 3. Nationalen Kongress Elektrosmog-Betroffener von
Gigaherz am 19. November 2005 in Olten) (www.hese-project.org):
"Vertreter des EMF-Thermowirkungsdogmas bemühen sich mit unlauteren
Methoden sowie unwissenschaftlichen "Forschungen" und Behauptungen
seit ca. 50 Jahren:
-
den wissenschaftlichen Fortschritt
bei der Erforschung der Gesundheitsstörungen, verursacht durch
EMF-Strahlungen, zu verhindern
-
eine lebenswissenschaftlich
fundierte Festlegung von gesundheitsschützenden Grenzwerten für
EMF-Strahlung zu verhindern
-
den Schutz von Leben und Gesundheit
des Menschen vor EMF-Strahlung auf unserem Planeten zu ignorieren
-
neue Forschungsergebnisse, die
nicht ihrem Dogma entsprechen, zu verschweigen, zu verleumden,
lächerlich und "nieder" zu machen."
Erste
Warnungen aus den USA 1971:
Im
oben genannten Papier zitiert Prof. Dr. Hecht folgende
Schlussfolgerungen aus einem Regierungsreport in den USA vom
Dezember 1971 mit dem Titel: "Ein Programm zur Kontrolle der
elektromagnetischen Umweltverseuchung", das im Auftrag des
Präsidialbüros für Funk und Fernmeldewesen der USA (OTP Office of
Telecommunications Police) von neun Experten erarbeitet wurde:
"Wenn
nicht in naher Zukunft angemessene Vorkehrungen und Kontrollen
eingeführt werden, die auf einem grundsätzlichen Verständnis der
biologischen Wirkungen elektromagnetischer Strahlungen basieren,
wird die Menschheit in den kommenden Jahrzehnten in ein Zeitalter
der Umweltverschmutzung durch Energie eintreten, welche mit der
chemischen Umweltverschmutzung von heute vergleichbar ist. ... Die
Folgen einer Unterschätzung oder Missachtung der biologischen
Schädigungen, die infolge lang andauernder Strahlungsexposition auch
bei geringer ständiger Strahleneinwirkung auftreten könnten, können
für die Volksgesundheit einmal verheerend sein."
Siehe auch:
"Zur
Verharmlosung der gesundheitsrelevanten Wirkung von hochfrequenten
Radio- und Mikrowellenstrahlungen (einschliesslich des
Mobiltelefonsystems) auf die Prozesse des Menschen" von Prof. Dr.
Hecht
(ca.
200 Seiten mit ca. 500 Literaturquellen, www.hese-project.org, Woche
38/2005)
5. Nichts als Behauptungen seitens der
Mobilfunkbetreiber
Es ist eine
Tatsache, dass die Mobilfunkindustrie die Unschädlichkeit ihrer
Technik nie nachgewiesen hat. Dafür behaupten deren Sprecher
einerseits, diese sei gar nicht möglich nachzuweisen und andrerseits
behaupten sie gleichzeitg, sie verfügten einmal über 20'000, ein
anderes Mal über 10'000 oder 4'000 Studien, die die Unschädlichkeit
der Technik beweisen würden. Geht es dann aber ans Gericht, kann sie
keine einzige seriöse Studie vorweisen, die ihre Behauptungen
belegen würde (z. B. anlässlich des Verleumdungsprozesses gegen den
Elektrosmog-Sachverständigen Wulf Dietrich Rose in Oesterreich,
welcher dieser als Einzelner durch alle gerichtlichen Instanzen
hindurch gegen die als Kläger auftretenden Mobilfunkbetreiber
gewann!)
6. Die NIS-Verordnung: Missachtung 70jähriger wissenschaftlicher Forschung
Obwohl (gemäss Zitat aus den Erläuterungen zur NISV), "... das
Umweltschutzgesetz (USG) verlangt, dass Immsisionsgrenzwerte nicht
nur nach dem Stand der Wissenschaft, sondern auch nach dem Stand der
Erfahrung festgelegt werden müssen", blieben nicht nur der seit 70
Jahren bestehende wissenschaftliche Erkenntnisstand zu den
Auswirkungen dieser EMF-Strahlung sowie die erwähnte ICNIRP-Kritik
von Dr. Cherry von 1998 unberücksichtigt, sondern auch unzählige
weitere, seriöse Studien und Erfahrungsberichte
aus aller Welt, die die negativen Auswirkungen dieser Strahlung
auf Mensch, Tier, Pflanzen und Umwelt belegen!
Das
damalige BUWAL gab in seinen Erläuterungen vom 23. Dezember 1999 zur
NISV selber zu, dass die NIS-Verordnung den Anforderungen des USG
nicht genügt:
"Die
ICNIRP-Grenzwerte vermögen somit mit Sicherheit bestimmte
nachgewiesene Schädigungen zu vermeiden. Hingegen vermögen sie den
umfassenderen Kriterien des Umweltschutzgesetzes nicht zu genügen.
Denn das USG verlangt, dass Immsisionsgrenzwerte nicht nur nach dem
Stand der Wissenschaft, sondern auch nach dem Stand der Erfahrung
festgelegt werden müssen. Zudem müssen dabei nicht nur die Wirkungen
auf die allgemeine Bevölkerung, sondern auch die Wirkungen auf
Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke,
Betagte und Schwangere, berücksichtigt werden. Angesichts dieser
Sachlage müsste die Schweiz eigentlich eigene Immissionsgrenzwerte
schaffen, die den Kriterien des USG entsprächen."
Dass die
Grenzwerte gegen die schädlichen biologischen Einwirkungen nicht
schützen, wird klar und deutlich zugegeben. Im selben Papier steht:
"Die
ICNIRP-Grenzwerte berücksichtigen nicht biologische
Wirkungen, die im Zell- und Tierexperiment und in Einzelfällen auch
bei Menschen festgestellt wurden. ...Nicht berücksichtigt in den
ICNIRP-Grenzwerten sind ebenfalls die epidemiologisch begründeten
statistischen Hinweise auf eine Erhöhung des Leukämierisikos bei
Langzeitbelastungen oberhalb von 0.1 - 0.3 Mikrotesla."
Die
wissenschaftlichen Erkenntnisse, die bei den Untersuchungen an der
um den ehemaligen Kurzwellensender Schwarzenburg lebenden
Bevölkerung gewonnen wurden, sind ebenfalls nicht berücksichtigt
worden:
"Ebenfalls unberücksichtigt blieb der Befund der epidemiologischen
Untersuchung beim Kurzwellensender Schwarzenburg, dass
Schlafstörungen ab einer mittleren nächtlichen Belastung von ca. 0,4
V/m gehäuft auftraten." (Zitat aus den erwähnten Erläuterungen zur
NISV)
7. NISV: verletzt sämtl. übergeordneten Grundrechte
und Gesetze
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (EMRK), für die Schweiz als Mitglied des Europarates
in Kraft getreten am 28. November 1974:
Art.
2 Ziff. 1, 3, 5 Ziff. 1 Satz 1, 8, 13, 14 und 17
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
(BV, Stand 15. Juli 2003):
Präambel, Art. 5, 7, 8 Abs. 1 und 2, 9, 10, 11 Abs. 1, 13 Abs. 1,
26, 35, 36 73, 74 Abs. 1 und 2, 77, 78, 79, 80, 118.
Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, Stand 27. November 2001):
Art.
1, 2, 4 Abs. 1, 6, 8, 9, 11, 12, 13 Abs. 2, 16, 44 und 55.
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz
(NHG,
Stand 22. Dezember 2003):
Art.
1, lit. a. und d., Art. 3 und 18
Schweiz. Zivilgesetzbuch (ZGB):
Art.
679 und Art. 684
Schweiz. Raumplanungsgesetz:
Art. 2, 22, 24, 27, 33
Schweiz.
Tierschutzgesetz (TschG):
Art. 2
Schweiz. Jagdgesetz (SJG):
Art. 1 und
7
Zusätzlich können
kantonale sowie kommunale
Gesetze und Reglemente
wie die folgenden verletzt werden:
·
Kantonsverfassungen
·
Kant. Bau- und
Planungsgesetze
·
Kant.
Gesundheitsgesetze
·
Kant.
Umweltschutzgesetze
·
Kant. Richtpläne
·
Kant.
Bauverordnungen
·
Gemeindereglemente
·
Gemeindeordnungen
·
Gemeindeverfassungen
·
Stadtverfassungen
·
Gemeinde-Baureglemente
·
Gemeinde-Bauordnungen
·
Gemeinde-Zonenpläne
Im Kanton Zürich z. B. ist es das
Gesetz über das Gesundheitswesen vom 4. November 1962, Nr. 810.1,
das meines Erachtens zur Zeit verletzt wird, denn
dessen § 1 lautet:
"Staat und Gemeinden haben
die Aufgabe, die Gesundheit des Volkes zu fördern und ihre
Gefährdung zu verhüten."
(Download unter
www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?open&ordnr=810.1)

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